Mitarbeiter nur über kostenpflichtige Hotline erreichbar - Gericht fordert Bekanntgabe der Durchwahlnummern
Lüneburg. 22.09.2014 - Wer im Lüneburger Jobcenter seinen Sachbearbeiter anrufen will, hat ein Problem: Er landet nicht bei der Person, die er sprechen will, sondern bei einer kostenpflichtigen Hotline. Jetzt hat ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger aus Kaltenmoor vor dem Verwaltungsgericht auf Herausgabe der Duchwahl-Nummern geklagt und vollständig Recht bekommen. Doch das Problem ist damit noch nicht vom Tisch, denn das Jobcenter hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Dagegen protestiert die Lüneburger Links-Partei.