Kammer folgt Argumentation der Staatsanwaltschaft
Lüneburg, 23.12.2014 - Der Prozess am Landgericht Lüneburg gegen den ehemaligen Referatsleiter im Landesjustizprüfungsamt kann fortgesetzt werden. Wie das Landgericht mitteilte, hat die 3. große Strafkammer heute beschlossen, den Befangenheitsantrag der Verteidigung in dem Verfahren gegen den Angeklagten zurückzuweisen. Der Antrag war unter anderem damit begründet worden, dass die Richterin sich wegen ihrer eigenen Prüfungstätigkeit durch den Angeklagten getäuscht fühlen und auch als Zeugin in Betracht kommen könne.
Die Kammer hat die Überlegungen der Verteidigung nicht für durchgreifend erachtet, sondern ist in weiten Teilen der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat ausgeführt:
- mangels persönlicher Kontakte zum Angeklagten sei ein Vertrauensverlust auszuschließen; es bleibe die für alle Prüfer geltende bloß abstrakte Möglichkeit der Täuschung über die Lauterkeit des Prüfungsamtes
- auch im Falle eines konkret angesprochenen Prüflings bleibe ein bloß abstrakter Verdacht, wobei die Richterin noch nicht einmal eine Erinnerung an den Fall habe und damit auch als Zeugin ausscheide.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Richter Bestechlichkeit im besonders schweren Fall, Verletzung des Dienstgeheimnisses und versuchte Nötigung vor. Er soll Prüfungsinhalte für die zweite juristische Staatsprüfung an elf Rechtsreferendare verraten oder ihnen die Weitergabe angeboten haben (LGheute berichtete).
Im Verfahren gegen den ehemaligen Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes haben die Verteidiger des Angeklagten am ersten Hauptverhandlungstag unter anderem beantragt, die Vorsitzende Richterin, Sabine Philipp, wegen Besorgnis der Befangenheit abzulösen und den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufzuheben.
Die 3. große Strafkammer des Landgerichts hatte daraufhin zunächst der Staatsanwaltschaft Gelegenheit gegeben, zu den Anträgen Stellung zu nehmen. Nunmehr wurde den Verteidigern eingeräumt, ihrerseits bis Freitag, den 19.12.2014 auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft zu erwidern.
Der Prozess wird mithin in der bekannten Besetzung planmäßig fortgesetzt.