Lüneburg, 11.12.2014 - Der Feuerteufel von Bütlingen bleibt hinter Gittern. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 27. November die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 2. großen Jugendkammer vom 7. Mai dieses Jahres als unbegründet verworfen, weil die Überprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsbegründung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Die Jugendkammer hatte den zu den Tatzeiten 17 Jahre alten Angeklagten nach einem Indizienprozess wegen schwerer Brandstiftung und Brandstiftung in jeweils drei Fällen zu einer einheitlichen Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Dem sei eine äußerst schwierige Beweisaufnahme vorangegangen, in der weit über 50 Zeugen gehört wurden, darunter mehrere Hundeführer der Polizei, die mit ihren Hunden Geruchsspuren verfolgt hatten, die von dem Angeklagten stammten, teilte das Landgericht Lüneburg heute mit. Auch mehrere Sachverständige sind in dem Prozess gehört worden. Das 130 Seiten umfassende Urteil des Landgerichts Lüneburg hat der Bundesgerichtshof jetzt mit seinem oben genannten Beschluss bestätigt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Der Angeklagte wurde am 14. September 2013 von der Polizei festgenommen und befand sich seitdem nicht mehr auf freiem Fuß. Mit Rechtskraft des Strafurteils geht die Untersuchungshaft unmittelbar in den Vollzug der Jugendstrafe über.