Rot-Grün stellt Dringlichkeitsantrag zur morgigen Kreistagssitzung
Hansestadt, 14.10.2012 - Mit einem Dringlichkeitsantrag für die morgige Kreistagssitzung will die rot-grüne Mehrheitsgruppe im Kreistag den drohenden Einsatz der Fracking-Technologie im Landkreis verhindern. In einer fünf Punkte umfassenden Resolution soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegen die Fracking-Technologie und für gesetzliche Neuregelungen einzusetzen.
Nach Auffassung der Mehrheitsgruppe ist die kurzfristige Aufforderung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zur Stellungnahme des Landkreises bezüglich der Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen unverständlich. Einem solchen wichtigen Eingriff in die Natur, der auch noch das gesamte Kreisgebiet umfasse, nicht die nötige Wertigkeit zu geben, sei nicht akzeptabel, begründet Gruppensprecher Franz-Josef Kamp den Antrag. "Die kurze Fristsetzung, die das Landesamt als 'auskömmlich' bezeichnet, und der Hinweis, dass 'die vorgesehenen Arbeiten als angemessen und sinnvoll' angesehen werden, erschrecken mich sehr“, so Kamp.
Wie berichtet, plant ein US-Unternehmen, in zwei Suchgebieten Bodenuntersuchungen vorzunehmen, um daraus Rückschlüsse auf mögliche Erdöl- oder Erdgasvorkommen ziehen zu können. Kritiker fürchten, dass in der Folge dieser Erkundungen die sogenannte Fracking-Methode angewendet wird, eine Technologie, die aufgrund des Einsatzes chemischer Mittel zu einer Gefährdung des Grund- und Trinkwassers in der Region führen könnte. Die beiden Suchgebiete decken nahezu das gesamte Kreisgebiet ab.
Mit dem Resolutionsantrag, der jetzt kurzfristig von der rotgrünen Mehrheitsgruppe eingereicht worden ist, soll die Landesregierung in Hannover aufgefordert werden,
- das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) anzuweisen, das bei der Erdgasförderung umstrittene Fracking-Verfahren bis auf weiteres – sowohl in Bezug auf die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgaslagerstätten, deren Erkundung wie auch deren Fördergenehmigung – auszusetzen und entsprechende Anträge im Hinblick auf das öffentliche Interesse abzulehnen,
- sich bei der Bundesregierung sowie im Bundesrat durch eine Bundesratsinitiative für eine Änderung des veralteten Bergrechtes dahingehend einzusetzen, dass künftig bei allen bergrechtlichen Verfahren - bei der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen beginnend bereits vor der Aufsuchungserlaubnis - neben einer Beteiligung der Gemeinden, Wasserbehörden und Wasserversorgungsunternehmen mit diesen auch Einvernehmen hergestellt werden muss,
- eine umfangreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die auch lückenlose Informationen über die verwendeten Stoffe sowie die möglichen Risiken beinhaltet, zu gewährleisteten,
- dass das Bergrecht insgesamt aus dem Wirtschaftsrecht in das Umweltrecht übergeführt wird und damit
- bei Verfahren zur Nutzung unterirdischer Bodenschätze betreffend die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) generell und in vollem Umfang durchzuführen ist.
Darüber hinaus sieht der Dringlichkeitsantrag vor, dass die Stellungnahme in einer gemeinsamen Sitzung des Umweltausschusses von Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg beraten werden soll, an der auch alle Samtgemeindebürgermeister und Bürgermeister der betroffenen Gemeinden teilnehmen sollen. Um diese Beratung zu ermöglichen, soll eine entsprechende Fristverlängerung für die Stellungnahme beim LBEG beantragt werden.