Profitiert die Stadt auf Kosten des LSK vom Verkauf des Sportgeländes in Wilschenbruch? Anfrage der Links-Fraktion zur kommenden Stadtratssitzung
Lüneburg, 19.09.2013 - Wurde der Lüneburger Sportverein LSK beim Verkauf seines Sportplatzgeländes im Lüneburger Stadtteil Wilschenbruch übervorteilt? Diesen Eindruck legt eine Anfrage der Fraktion der Links-Partei zur anstehenden Ratssitzung am 26. September nahe. In ihrer Anfrage bezieht sich die Fraktion auf Medienberichte, wonach das LSK-Sportplatzgelände zu einem Einheitspreis in Höhe von 4,05 Millionen Euro verkauft wurde, obwohl die einzelnen Grundstücke des veräußerten Geländes durchaus unterschiedlich hätten bewertet werden können. Die Linken möchten nun wissen, ob die Stadt es für vertretbar hält, dass sie als eine der Grundstückseigentümerinnen auf Kosten des Vereins von dem Einheitspreis profitiert.
Hintergrund der Anfrage ist die vom Insolvenzverwalter des LSK durchgeführte Ausschreibung der gesamten Fläche des Sportplatzgeländes und der Verkauf an einen Investor aus Geesthacht im Sommer dieses Jahres. Nach Angaben der Linken setzt sich das Gelände aus unterschiedlich zu bewertenden Anteilen zusammen, zum einen aus einem minderwertigen Anteil der Stadt im Überschwemmungsgebiet, zum anderen aus den beiden höherwertigen Anteilen von LSK und Stiftung. Doch trotz unterschiedlicher Grundstücksqualität haben alle drei Eigentümer jeweils 82,65 Euro pro Quadratmeter erhalten. Da der LSK seinen Anteil als zu niedrig bewertet einschätzt, hat er bereits einen Anwalt eingeschaltet.
Die Links-Fraktion möchte nun von der Stadt wissen, ob die Stadtverwaltung das vom Insolvenzverwalter durchgeführte Ausschreibungsverfahren für rechtlich einwandfrei hält und ob die Stadtverwaltung vor der Ausschreibung an einem Treffen zwischen Insolvenzverwalter und Sparkasse teilgenommen hat. Und falls ja: wozu habe dann das Treffen gedient und wurde dabei Einfluss auf den Ausschreibungstext genommen?
Weiter bittet die Links-Fraktion um Auskunft darüber, ob die Stadtverwaltung es für vertretbar hält, dass sie aus der Notsituation des LSK einen geldwerten Vorteil erzielt. Und letztlich fragt die Fraktion, ob die Verwaltung Möglichkeiten sieht, "zwecks Abwendung eines Gerichtsverfahrens zusammen mit dem Insolvenzverwalter und dem LSK einen Vergleich auszuhandeln, in dem beispielsweise die unterschiedlich wertvollen Grundstücke entsprechend dem amtlich vom Katasteramt festgestellten Wert vergütet werden", so Fraktionschef Michèl Pauly.