Von morgen an gilt neuer Bußgeldkatalog bei Corona-Verstößen
Hannover, 03.12.2021 - Hannover greift durch: Seit Mittwoch gelten landesweit neue und vor allem strengere Corona-Regeln. Damit diese auch beachtet werden, hat die Landesregierung die Bußgelder drastisch erhöht. Dies gilt nicht nur für Geschäftsinhaber und Gastronomen, auch Privatpersonen werden zur Kasse gebeten, wenn sie gegen die Regeln verstoßen. Bis zu 20.000 Euro können fällig werden. Nachfolgend der neue Bußgeldkatalog, der von morgen an gilt.
"Die überwältigende Mehrheit der Niedersächsinnen und Niedersachsen hält sich gewissenhaft an die Corona-Regeln und verhält sich sehr verantwortungsvoll. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich. Dieses große Verantwortungsbewusstsein ist einer der Gründe, weshalb wir in Niedersachsen im Ländervergleich bei der Bewältigung der Pandemie noch verhältnismäßig gut dastehen. Diejenigen aber, die den Ernst der Lage noch immer nicht verstanden haben, müssen damit rechnen, dass Regelverstöße mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden", erklärt Gesundheitsministerin Daniela Behrens.
Die wesentlichen Bußgelder bei Verstößen gegen die Regeln der Corona-Verordnung:
- Fehlende oder mangelhafte Maßnahmen zur Sicherstellung des Mindestabstandes oder der Hygienemaßnahmen,
- fehlendes oder mangelhaftes Hygienekonzept,
- fehlende oder mangelhafte Umsetzung des Hygienekonzepts,
- fehlende Hinweise oder fehlendes Hinwirken auf Pflichten,
- fehlende Vorlage des Hygiene- oder Testkonzeptes oder
- fehlende Informationen nach positiver Testung
werden mit 1.000 bis 3.000 Euro geahndet.
-
Fehlende oder mangelhafte Datenerhebung, Datenüberprüfung oder Dokumentation: 500 bis 2.000 Euro
-
Überschreitung der Personenzahl oder Überschreitung der zulässigen Personenkapazität: 500 bis 5.000 Euro
-
Fehlende medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung oder fehlende Atemschutzmaske (FFP2 oder gleichwertig): 100 bis 150 Euro
-
Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Abstandsregelungen: 50 bis 150 Euro
-
Fehlende oder mangelhafte Umsetzung des Testkonzepts: 1.000 bis 4.000 Euro
-
Einlass einer Person oder Dienstleistung gegenüber einer Person ohne entsprechenden Nachweis (3G): 1.500 bis 20.000 Euro
-
Einlass einer Person oder Dienstleistung gegenüber einer Person ohne entsprechenden Nachweis (2G): 2.500 bis 20.000 Euro
-
Einlass einer Person oder Dienstleistung gegenüber einer Person ohne entsprechenden Nachweis (2G Plus): 4.000 bis 20.000 Euro
-
Teilnahme an einer Veranstaltung oder Entgegennahme einer Dienstleistung oder die Nutzung der genannten Räumlichkeiten oder Anlagen ohne entsprechenden Nachweis (3G): 150 bis 200 Euro
-
Vortäuschen einer Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder zur Entgegennahme einer Dienstleistung oder zur Nutzung der genannten Räumlichkeiten (3G): 300 bis 400 Euro
-
Teilnahme an einer Veranstaltung oder Entgegennahme einer Dienstleistung oder die Nutzung der genannten Räumlichkeiten oder Anlagen ohne entsprechenden Nachweis (2G): 200 bis 250 Euro
-
Vortäuschen einer Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder zur Entgegennahme einer Dienstleistung oder zur Nutzung der genannten Räumlichkeiten (2G): 400 bis 500 Euro
-
Teilnahme an einer Veranstaltung oder Entgegennahme einer Dienstleistung oder die Nutzung der genannten Räumlichkeiten oder Anlagen ohne entsprechenden Nachweis (2G Plus): 250 bis 350 Euro. WICHTIG: Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht befreit und werden nicht belangt.
-
Vortäuschen einer Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder zur Entgegennahme einer Dienstleistung oder zur Nutzung der genannten Räumlichkeiten (2G Plus): 500 bis 600 Euro