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"Unzureichend und wenig konkret"

Hannover weicht Fragen zu den Folgen des angekündigten Endes für die Elbbrücke aus

Ein Foto vom Winter 2009: Starker Eisgang an der Elbe bei Bleckede, Fähren mussten am Ufer bleiben. Foto: privatLüneburg/Hannover, 22.10.2023 - Defekte Fähren, Wartungspausen, Niedrigwasserstände, Eisgang – die Bewohner links und rechts der Elbe im Landkreis Lüneburg wissen ein Lied davon zu singen, was es heißt, auf eine Fähre angewiesen zu sein, die viele Wochen im Jahr ihre Aufgabe nicht wahrnehmen kann. Die Menschen sind damit die Leidtragenden eines Zustandes, den die rot-grüne Landesregierung in Hannover nun dauerhaft festschreiben will. Denn statt einer Brücke wollen sie ein "Fährkonzept". CDU-Politiker haben bei der Landesregierung nachgehakt, doch konkrete Antworten blieben aus.

"Wir sind mit den Antworten nicht zufrieden und werden weiter nachhaken", teilt Anna Bauseneick gegenüber LGheute mit. Die Lüneburger CDU-Landtagsabgeordnete hatte zusammen mit ihrem Fraktionskollegen Uwe Dorendorf mehrere Kleine Anfragen an die Landesregierung gerichtet zu ihren Plänen, statt einer Brücke künftig ein "Fährkonzept" in das künftige Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) aufzunehmen. Doch die Antworten seien "unzureichend und wenig konkret". 

Die Abgeordneten wollten wissen, wie die Landesregierung die Mobilität im Hinblick auf Niedrigwasserstände in der Elbe generell, aber auch in den Gemeinden Amt Neuhaus und Neu Darchau und der Stadt Bleckede im Besonderen zukünftig gewährleisten werde. Doch statt klarer Antworten gab es aus Hannover wenig Konkretes. Die Landesregierung verwies lediglich auf Förderungen durch das Niedersächsische Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetz, bei dem aber ohnehin fraglich ist, ob eine Förderung auch tatsächlich in Betracht kommt, da die aktuelle Fähre unmittelbar vor einem Vergabeverfahren steht. "Der Landkreis ist in vollem Gange und zwar im guten Glauben, dass sowohl Fähre als auch Elbbrücke gemeinsam, aber getrennt voneinander, in die Umsetzung gelangen. Dabei war immer klar: Fähre kurzfristig, Brücke mittelfristig", betont Bauseneick.

◼︎ Hannover fühlt sich nicht zuständig

Immerhin bestätigte das Niedersächsische Verkehrsministerium in seiner Antwort, dass die Elbquerung für die Landesregierung ein bedeutsames Projekt sei, wobei sie gleichzeitig jede Zuständigkeit dafür von sich weist. Es handle sich um ein kommunales Projekt, das "nicht in der Verantwortung des Landes Niedersachsen" liege. Gleichwohl aber äußert Hannover seine Bedenken hinsichtlich steigender Kosten und möglicher Eingriffe in Natur und Landschaft im Zusammenhang mit dem Brückenbau, weshalb.ein Fährkonzept favorisiert werde.

Bei den beiden Landtagsabgeordnete stößt diese Haltung auf Unverständnis. "Die unnachgiebige Beharrlichkeit auf ein Fährkonzept ist weder praktikabel, sachgerecht noch zukunftsorientiert. Die Landesregierung hält starr an ihrem Umweltideal fest, ohne die Lebensrealitäten und Bedürfnisse der Bürger angemessen zu berücksichtigen", kritisiert Uwe Dorendorf.

◼︎ Viele Fragen offen

Doch was bedeutet dieses von Hannover favorisierte "Fährkonzept" konkret? Wie stellt sich die Landesregierung eine zuverlässige Mobilität auch bei Niedrigwasserständen, Eisgang und defekten oder wartungsbedingt ausgefallenen Fähren vor? Und was ist mit den finanziellen Mitteln, die das Land für den Bau des Projekts bereits zugesagt hat? Weil zu all dem bislang aus Hannover noch nichts zu hören war, wollen Bauseneick und Dorendorf bei der Landesregierung weiter nachhaken, "eine entsprechende Anfrage ist bereits in Arbeit", so Bauseneick gegenüber LGheute. Außerdem haben die beiden Abgeordneten ein "Auskunftsverlangen" zu dem Thema im Wirtschaftsausschuss beantragt, dem auch bereits stattgegeben worden sei. 

Bisher dazu auf LGheute:

 

 

Kommentare  
Herr Dorendorf äußert Unsinn, wenn er „kritisiert“, die „unnachgiebige Beharrlichkeit auf ein Fährkonzept“ sei „weder praktikabel, sachgerecht noch zukunftsorientiert“, und hinzufügt: „Die Landesregierung hält starr an ihrem Umweltideal fest, ohne die Lebensrealitäten und Bedürfnisse der Bürger angemessen zu berücksichtigen". Ist der Adendorfer etwa ein Fachmann für „Fährkonzepte“? Und woher weiß er, welchen „Idealen“ genau „die Landesregierung“ anhängt? Ist denn nicht ein Problem dieser Regierung, dass nicht einmal sie selbst sagen kann, wofür eigentlich sie steht? Aber anstatt im wattigweichen Ungefähr mit anderer Leute ungelegten Eiern zu hantieren, sollte der CDU-Abgeordnete sich darauf konzentrieren, dass für Planung und Bau der Elbbrücke rechtswirksame Vereinbarungen existieren und seit Jahren aufwendungsintensive Prozesse laufen. Sind Verlässlichkeit und Rechtssicherheit bei längerfristigen kommunalen Vorhaben für „Landesvater“ Weil und seine Minister denn kein hohes Gut?
Wer Brot niemals auf defekten Fähren aß, / Wer nie die kummervollen Nächte / Am falschen Ufer weinend saß, / Der kennt euch nicht, ihr Brücken-Sehnsuchtsmächte.
Die Fragen von Bauseneick und Dorendorf scheinen mir überflüssig. ➜Planung und Bau der Brücke sind ein Kreisprojekt das auf zwei demokratischen Entscheidungen des Lüneburger Kreistages und auf einem Vertrag beruht: Das sind die Beschlüsse vom 15. Dezember 2008 und vom 24. September 2018 PLUS die "Brückenvereinbarung", die am 9. Januar 2009 in Geltung gesetzt wurde. ➜Der Antrag auf Planfeststellung wird im Frühjahr 2024 vorliegen. ➜Am 03.Feburar 2023 erfolgte die Anmeldung zum Mehrjahresprogramm des Landes (MJP) mit einer aktualisierten Kostenschätzung (Gesamtkosten des Vorhabens: 91,5 Mio Euro). Mit Schreiben vom 05. Juli 2023 hat die Nds.Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mitgeteilt, dass sie dem Nds. MW die Aufnahme der Maßnahme in das MJP 2024 bis 2028 vorschlagen werde. Die Maßnahme sei vorläufig für das Jahr 2025 vorgeschlagen worden. ➜Die Mitteilung über die Aufnahme und der damit einhergehenden 75%-Förderung aus NGVFG-Mitteln wurde für Ende September erwartet.
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