Synode des Kirchenkreises Lüneburg fordert Tempolimit auf Autobahnen
Lüneburg, 02.09.2024 - Einen Schutzengel an seiner Seite zu haben, schadet nie, auch beim Autofahren nicht. Wohl, um die guten Wesen nicht zu sehr strapazieren zu müssen, hat sich die Synode des Kirchenkreises Lüneburg jetzt für ein Tempolimit auf Autobahnen ausgesprochen. Alle Verantwortlichen, Gremien und Institutionen sollen aufgefordert werden, "sofort" die gesetzlichen Grundlagen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 110 km/h auf Autobahnen zu schaffen und diese danach auch umzusetzen, teilte der Kirchenkreis mit. Auch die Themen Sexuelle Gewalt und Zustand der Kirchen wurden behandelt.
Der Impuls für das Tempolimit wurde von Dieter Haupt und Dr. Volkher Weißermel im Namen des Ausschusses für Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung bei der Kirchenparlamentssitzung am vergangenen Freitag eingebracht. Für Haupt gehe es um ein "gutes Leben für künftige Generationen". Ein Tempolimit auf Autobahnen helfe, Unfälle zu verhindern und führe zu einer deutlichen Minderung des CO2-Ausstoßes. "Ein Tempolimit ist im Namen des Lebens zumutbar", machte der Kirchenmann deutlich. "Wir müssen etwas tun. Raushalten geht nicht. Wir sind bisher zu leise", so Haupt.
Tempolimits auf der Autobahn seiem in allen Ländern der EU bereits die Regel, in Deutschland mit rund 30 Prozent Anteil aber noch eher die Ausnahme, heißt es in der Erklärung der Synode. Von "mutig voran" über "sehr vernünftig" bis zu einem humorvollen "man kommt tatsächlich vorwärts" habe sich die Diskussion in der Synode gespannt. Aber auch Skepsis ob der Wirkung einer solchen Maßnahme habe es gegeben, nicht alle Kirchenmitglieder hätten sich für die Begrenzung ausgesprochen. Einigen war 110 km/h zu niedrig gesetzt.
"Uns geht es um eine Positionierung, darum klar Stellung zu beziehen", betonte Haupt. Die Summe aller Positionen mache auch in der Politik Entscheidungen aus. Die Synode des Kirchenkreises wird nun die Forderung unter anderem an den Verkehrsminister und Vertreter der politischen Parteien vor Ort rausgegeben. Eine Eingabe an die Synode der hannoverschen Landeskirche, sich der Position anzuschließen, sei ebenfalls in Vorbereitung.
◼︎ Vor sexueller Gewalt schützen
Ein weiteres Thema auf der Kirchenparlamentssitzung war die Prävention sexueller Gewalt. "Gemeinsam passen wir auf", machte Superintendent Christian Cordes bei der Sitzung deutlich. Derzeit durchlaufen alle Haupt- und Ehrenamtlichen Schulungen, egal ob mit oder ohne Leitungsverantwortung. Ziel sei es, alle Beteiligten in ihrer Handlungsfähigkeit, Umsicht und Fürsorge zu stärken. "Es muss Klarheit im Umgang mit Grenzverletzungen geben", so der Superintendent.
Das Schutzkonzept des Kirchenkreises sei nahezu beschlussreif und liege den Kirchengemeinden zur Orientierung und Anpassung an eigene Verhältnisse vor. Diese sollen dann eine eigene Risikoanalyse erstellen und es dann in ihren Kirchenvorständen verabschieden. "Es muss mit Leben gefüllt und weiter umgesetzt werden", macht Cordes deutlich. Derzeit werden Multiplikatoren ausgebildet und im Kirchenkreis ein Interventionsteam aufgestellt.
◼︎ Wie steht es um die Gotteshäuser?
Des Weiteren ging es in der Sitzung um die Kategorisierung der Kirchen und die Erfassung ihres Gesamtzustands. Kirchen seien ein großer kultureller Schatz, deren Pflege und Instandhaltung eine finanzielle Herausforderung darstelle. Derzeit steht eine Beurteilung der 47 Kirchen und Kapellen im Kirchenkreis Lüneburg an.
Welche Sanierungsmaßnahmen fanden bislang statt? Welche inhaltliche Ausrichtung gibt es? Welche Kunstschätze sind vorhanden? Diese und viele weitere Fragen sollen helfen, die Gebäude nach einem Punktesystem zu erfassen und in sogenannte Bestands- oder Prüfkirchen einzuordnen. Die Hannoversche Landeskirche hatte dazu aufgerufen, da die zukünftige finanzielle Unterstützung bei baulichen Maßnahmen von der Einordnung abhängig gemacht werde, heißt es in der Mitteilung des Kirchenkreises.
Die Landeskirche werde bei den Bewertungskriterien nur eine grobe Richtung vorgeben, die Details sollen die Kirchenkreise selbst festlegen. Bei den Bestandskirchen werde die Landeskirche bei baulichen Maßnahmen bzw. Sanierung weiterhin unterstützten. Bei Prüfkirchen könne künftig nur eine reduzierte Instandsetzung möglich sein.
"Es geht hier nicht um Abriss", verdeutlichte Hennig von Alten. Kirchen würden oft als Identifikations- und Lebensmittelpunkt erfahren. "Diese zu erhalten, muss unser aller Ziel sein. Ob das klappt, wissen wir nicht, aber es wird stärkeres Engagement nötig, um die Kirche im Dorf zu halten", so der Ausschussvorsitzende.
Es gehe dabei im Kirchenkreis Lüneburg um höchst unterschiedliche Kirchen und Kapellen, die auch sehr unterschiedlich auf die sechs Zukunftsgemeinschaften, die Zusammenschlüsse mehrerer Kirchengemeinden, verteilt seien.
Die Synodalen verabschiedeten das Punktesystem, nachdem noch die Gewichtung des Denkmalschutzes reduziert wurde. Es müsse geschaut werden auf das, was in Zukunft möglich sein, heißt es. Unter dem Stichwort "ehrlich machen" verdeutlichten Kirchenparlamentarier, dass der Bewertungsprozess ein neues Verständnis eröffne: Die Kirche habe einen baulichen Schatz, den sie sich eigentlich nicht mehr leisten könne.
Die Fragebögen zur Beurteilung der sakralen Gebäude gehen nun an die Kirchengemeinden. Nach Rückmeldungen und Antworten auch von fachlichen Beteiligten werden die Daten erfasst und ausgewertet im 1. Quartal 2025. Die Ergebnisse sollen auf der Synode im 2. Halbjahr 2025 vorgestellt werden.