28.11.2023 - Wie kann das sein? Das fragen sich wohl alle, die seit Monaten die dubiosen Vorgänge um den Verkauf und die Sanierung der Lüneburger Villa Heyn verfolgt haben. Wie kann es sein, dass eine Kommunalaufsicht trotz zahlreicher Hinweise und Belege für unzulässiges und in Teilen höchst fragwürdiges Agieren der Lüneburger Stadtverwaltung keinen Anlass für ein Einschreiten sieht? Die Antwort ist verblüffend einfach.
Wenn es auf kommunaler Ebene Probleme zwischen Politik und Verwaltung gibt, und die gibt es immer mal wieder, kann sich jede der betroffenen Parteien an die Kommunalaufsicht in Hannover wenden. Dort werden die vorgetragenen Argumente abgewogen und am Ende für zulässig erklärt oder abgewiesen, oft mit entsprechenden Paragraphen der Niedersächsischen Kommunalverfassung unterfüttert.
Was nach neutraler Instanz klingt und auch so klingen soll, ist aber nicht neutral. Denn die Kommunalaufsicht ist dem Innenministerium zugeordnet und unterliegt damit politischer Weisung, in diesem Fall der SPD, die mit Daniela Behrens derzeit die Ministerin stellt. Zu glauben, die Kommunalaufsicht handele frei jenseits politischer Einflussnahme, kann schnell zu ernüchternden Erkenntnissen führen.
Diese Erfahrung hat nun auch Wolf von Nordheim machen müssen. In vermutlich gutem Glauben, die Kommunalaufsicht würde als übergeordnete Instanz schon das Richtige tun, sammelte der Grünen-Politiker und frühere Kirchenmann alles zusammen, was er an Belastbarem gegen die Verwaltung seit 2016, als noch Ulrich Mädge (SPD) im Rathaus waltete, zusammengetragen hatte. Das war nicht wenig und das war vermutlich auch zutreffend. Geholfen hat es ihm dennoch nicht. Schlimmer: Die Kommunalaufsicht machte sich noch nicht einmal die Mühe, auf seine Punkte überhaupt einzugehen. Ihr reichte in quasi absolutistischem Machtverständnis der Hinweis, man habe kein rechtswidriges Verhalten seitens der Stadtverwaltung feststellen können. Ohne jede Begründung.
Das ist vor allem eine Klatsche für all jene, die an demokratische Strukturen und eine funktionierende Gewaltenteilung glauben. Denn eine Instanz, die nicht frei agieren kann und nicht darlegt, wie sie zu ihren Entscheidungen kommt, setzt sich zwangsläufig dem Vorwurf des Machtmissbrauchs aus, selbst wenn dieser ungerechtfertigt sein sollte.
Und noch etwas folgt aus der Entscheidung der Kommunalverfassung: Rathäuser, deren Parteifarbe gerade mit der der jeweiligen Landesregierung übereinstimmt, müssen sich keine Gedanken machen, von der Kommunalaufsicht behelligt zu werden.
Es wäre aber ein Trugschluss zu glauben, dies würde von den Menschen nicht wahrgenommen werden.
Ein Kommentar von Ulf Stüwe
zum Beitrag "War der Abriss doch korrekt?"