Schausteller sehen kaum Umsatz-Möglichkeit – Land kündigt Finanzhilfe an
Lüneburg, 01.12.2021 - Lange hat er nicht gehalten: Der Weihnachtsmarkt vor dem Lüneburger Rathaus hat gestern zum letzten Mal in diesem Jahr seine Pforten geöffnet, heute wird er wieder abgebaut. Das Geschäft lohne sich für sie nicht mehr, erklärten die Schausteller, nachdem ab heute im Landkreis Lüneburg die 2G-plus-Regel gilt. Bis Freitag soll der Marktplatz vor dem Rathaus wieder frei sein.
Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch sagt: "Die Zeiten sind schwierig. Ich bedaure, dass die Schausteller keine Chance sehen, unter diesen Bedingungen ausreichend Umsatz zu machen. Es ist umso bitterer für sie, da sie schon im vorigen Jahr ihrem Gewerbe kaum nachgehen konnten."
Wenn der Weihnachtsmarkt abgebaut ist, wird ab dem kommenden Sonnabend der Wochenmarkt wieder auf den regulären Plätzen vor dem Rathaus stattfinden.
◼︎ 25 Millionen Euro für Veranstalter und Schausteller
Angesichts des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens und der damit verbundenen Einschränkungen für Veranstalter und Schausteller hat Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann zügige Hilfen des Landes für die Branche angekündigt. Eine 25 Millionen Euro umfassende Förderrichtlinie zur Liquiditätssicherung für Veranstalter und Schausteller befinde sich kurz vor der Veröffentlichung, teilte das Ministerium mit.
"Ich kann die Sorgen der Schausteller und Veranstalter gut nachvollziehen. Weihnachtsmärkte und Veranstaltungen können aufgrund der Corona-Lage kaum noch wirtschaftlich stattfinden und werden zum Teil bereits abgesagt. Wie schon im vergangenen Jahr, muss mit deutlichen Umsatzeinbußen gerechnet werden. Mit unserer Förderung wollen wir daher erneut ganz gezielt der Veranstaltungswirtschaft und dem Schaustellergewerbe helfen, um die Verluste in diesem Winter so gut es geht abzufedern", erklärt Althusmann.
Die Liquiditätshilfe soll die Überbrückungshilfen III und III Plus des Bundes aufstocken und kommt daher nur Unternehmen und Soloselbständigen des Veranstaltungs- und Schaustellergewerbes zu Gute, die diese Überbrückungshilfen bei der NBank erfolgreich beantragt haben.
Geplant ist, dass Unternehmen oder Soloselbständige der Veranstaltungswirtschaft einen pauschalierten Umsatzverlustausgleich für den im Zeitraum von Januar bis Dezember 2021 entstandenen oder absehbaren Umsatzverlust gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 erhalten: Für die ersten 100.000 Euro Umsatzverlust soll der Ausgleich mindestens 15 % des Verlustes betragen, darüberhinausgehend mindestens 10 Prozent.
Unternehmen oder Soloselbständige des Schaustellergewerbes sollen einen Umsatzverlustausgleich von pauschal mindestens 7,5 Prozent des im Zeitraum von Januar bis Dezember 2021 entstandenen oder absehbaren Umsatzverlustes gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2019 sowie einen Ausgleich der in 2021 fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen in Höhe von mindestens 20 Prozent als betriebliche Fixkosten beantragen können.
Mit Blick auf das Fördervolumen von geplanten 25 Millionen Euro werde eine Förderhöchstgrenze bis 50.000 Euro pro Unternehmen vorgesehen, so das Ministerium. Die Hilfen sollen voraussichtlich zu Beginn 2022 bei der NBank beantragt werden können.