Stadt untersagt weiterhin Beschallung an zentralen Punkten der Innenstadt an Wochenenden
Lüneburg, 31.08.2022 - Das Abspielen von Musikanlagen am Stint und in weiteren Bereichen der Lüneburger Innenstadt am Wochenende in den Nachtstunden und am frühen Morgen bleibt weiter untersagt. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, wurde die entsprechende Allgemeinverfügung bis Anfang Oktober verlängert.
"Die Regelung ist sinnvoll, die Beschwerdelage ist in Teilen zurückgegangen", sagt Dennis Lauterschlag aus dem städtischen Ordnungsamt. Gleichzeitig sei es notwendig, die Verfügung zu verlängern, um den Schutz der Nachtruhe für Anwohner zu gewährleisten.
Wie berichtet, hatte die Stadt ein entsprechendes Beschallungsverbot verhängt, da Anwohner sich wiederholt über anhaltenden Lärm beschwert hatten, der von Jugendlichen und ihren mitgeführten Musikanlagen bis in die Nächte hinein ausging.
Die Stadt versucht seitdem, das Einhalten der Regelung durch Ordnungsamt und Polizei zu kontrollieren. Darüber hinaus sind weiterhin Streetworker im Auftrag der Hansestadt unterwegs, um mit Feiernden und Gastronomen ins Gespräch zu kommen, bei Konflikten zwischen den Beteiligten zu vermitteln und für Rücksicht und Respekt zu werben.
Die aktuelle Verfügung gilt vom Freitag, 2. September bis Sonntag, 2. Oktober immer freitags bis sonntags von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. Sie gilt für folgende Straßen: Am Berge 49-53, Rosenstraße, An den Brodbänken 1-7, Bei der Abtspferdetränke, Bei der Abtsmühle, Bei der Lüner Mühle 1, Am Fischmarkt, Lünertorstraße von der Kaufhausbrücke bis Nr. 4, Kaufhausbrücke, Lüner Straße von der Kaufhausbrücke bis zur Kreuzung Auf dem Kauf, Salzstraße am Wasser, Auf dem Kauf, Verbindungsweg Auf dem Kauf und Am Stintmarkt.
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