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Duell am Kronsberg

Landkreis fordert Abriss einer widerrechtlich errichteten Hütte – Gemeinden ziehen vor Gericht

Naturschutz- oder Erholungs- und Freizeitgebiet? Welche Bedeutung hat die Lüneburger Heide? Foto: LGheuteAmelinghausen, 16.10.2023 - Ist alles, was in guter Absicht geschah, auch rechtens und zulässig? Und ist die Lüneburger Heide Naturschutz- oder auch Freizeit- und Erholungsgebiet? Darum geht es in einem Streit zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Gemeinde und der Samtgemeinde Amelinghausen. Letztere hatten am Kronsberg, einem Naturschutzgebiet bei Amelinghausen, das illegale Aufstellen einer Hütte abgesegnet. Nun hat der Landkreis entschieden: Die Hütte muss weg.

Die Emotionen schlugen wie immer in Fällen, wo es um bürokratische Grenzbereiche geht, hoch. Denn die dortige Landjugend hatte im Mai in einem Akt bürgerlichen Engagements an die Stelle einer alten Schutzhütte eine neue gesetzt. Weil es dazu aber einer Baugenehmigung bedurft hätte, die aber erst im Nachgang eingereicht wurde, legte der Landkreis sein Veto ein.  

"Die Hütte kann in dem artenreichen und streng geschützten Biotop der Kronsbergheide so nicht bleiben", teilte das Kreishaus heute mit. Naturschutz sei ein hohes Gut, das mit den berechtigten Erholungs- und Freizeitinteressen der Menschen abgewogen werden müsse, erklärt Kreisrätin Sigrid Vossers. Für eine Genehmigung gebe es keine Rechtsgrundlage. Alle Ausnahmemöglichkeiten seien geprüft worden, keine davon greife. Das habe auch das Umweltministerium als übergeordnete Rechtsaufsicht bestätigt.

Das Ergebnis: Das Gebäude am Kronsberg muss nach Naturschutz- und Baurecht abgerissen und das Biotop, eine wertvolle Magerrasen-Fläche mit mehr als 30 seltenen Arten, wiederhergestellt werden. Verantwortlich dafür sei die Auftraggeberin des Bauwerks, in diesem Fall die Gemeinde Amelinghausen.

◼︎ Klärung vor Gericht

Beide, Gemeinde und Samtgemeinde Amelinghausen, hatten sich seit Wochen gegen den Abriss der Hütte gewehrt und dabei vor allem die Beudeutung der Lüneburger Heide für den Freizeit- und Erholungswert vieler Menschen in den Vordergrund gestellt. Nun wollen beide den Rechtsweg beschreiten und die Angelegenheit vor Gericht klären lassen.

Für den Landkreis dürfte das nicht ungelegen kommen. Denn als Naturschutzbehörde, die er auch ist, ist er dem Gesetz verpflichtet, und das scheint hier eindeutig zu sein. Gleichwohl sieht der Kreis hier einen Grenzbereich beschritten, der von vielen anders ausgelegt wird, nämlich zugunsten der Hütte. Nun also muss das Gericht entscheiden, welcher Weg der richtige ist. 

◼︎ Landkreis bietet Alternative an

Auf Konfrontation scheint das Kreishaus jedenfalls nicht (nachträglich korrigiert) aus zu sein: "Natürlich hoffen wir auf Einsicht und keinen langen Rechtsstreit“, so die Kreisrätin, die den zuständigen Fachdiensten Umwelt und Bauen vorsteht. Sie hat sogar noch ein Angebot parat: Als Ersatz für die abgerissene alte Reetdach-Schutzhütte könnte am Kronsberg ein neuer Unterstand errichtet werden – allerdings nach vorheriger Abstimmung mit dem Landkreis und nach den Regeln von Naturschutz- und Baurecht. "Dabei würden wir unterstützen."



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