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Duell am Kronsberg

Landkreis fordert Abriss einer widerrechtlich errichteten Hütte – Gemeinden ziehen vor Gericht

Naturschutz- oder Erholungs- und Freizeitgebiet? Welche Bedeutung hat die Lüneburger Heide? Foto: LGheuteAmelinghausen, 16.10.2023 - Ist alles, was in guter Absicht geschah, auch rechtens und zulässig? Und ist die Lüneburger Heide Naturschutz- oder auch Freizeit- und Erholungsgebiet? Darum geht es in einem Streit zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Gemeinde und der Samtgemeinde Amelinghausen. Letztere hatten am Kronsberg, einem Naturschutzgebiet bei Amelinghausen, das illegale Aufstellen einer Hütte abgesegnet. Nun hat der Landkreis entschieden: Die Hütte muss weg.

Die Emotionen schlugen wie immer in Fällen, wo es um bürokratische Grenzbereiche geht, hoch. Denn die dortige Landjugend hatte im Mai in einem Akt bürgerlichen Engagements an die Stelle einer alten Schutzhütte eine neue gesetzt. Weil es dazu aber einer Baugenehmigung bedurft hätte, die aber erst im Nachgang eingereicht wurde, legte der Landkreis sein Veto ein.  

"Die Hütte kann in dem artenreichen und streng geschützten Biotop der Kronsbergheide so nicht bleiben", teilte das Kreishaus heute mit. Naturschutz sei ein hohes Gut, das mit den berechtigten Erholungs- und Freizeitinteressen der Menschen abgewogen werden müsse, erklärt Kreisrätin Sigrid Vossers. Für eine Genehmigung gebe es keine Rechtsgrundlage. Alle Ausnahmemöglichkeiten seien geprüft worden, keine davon greife. Das habe auch das Umweltministerium als übergeordnete Rechtsaufsicht bestätigt.

Das Ergebnis: Das Gebäude am Kronsberg muss nach Naturschutz- und Baurecht abgerissen und das Biotop, eine wertvolle Magerrasen-Fläche mit mehr als 30 seltenen Arten, wiederhergestellt werden. Verantwortlich dafür sei die Auftraggeberin des Bauwerks, in diesem Fall die Gemeinde Amelinghausen.

◼︎ Klärung vor Gericht

Beide, Gemeinde und Samtgemeinde Amelinghausen, hatten sich seit Wochen gegen den Abriss der Hütte gewehrt und dabei vor allem die Beudeutung der Lüneburger Heide für den Freizeit- und Erholungswert vieler Menschen in den Vordergrund gestellt. Nun wollen beide den Rechtsweg beschreiten und die Angelegenheit vor Gericht klären lassen.

Für den Landkreis dürfte das nicht ungelegen kommen. Denn als Naturschutzbehörde, die er auch ist, ist er dem Gesetz verpflichtet, und das scheint hier eindeutig zu sein. Gleichwohl sieht der Kreis hier einen Grenzbereich beschritten, der von vielen anders ausgelegt wird, nämlich zugunsten der Hütte. Nun also muss das Gericht entscheiden, welcher Weg der richtige ist. 

◼︎ Landkreis bietet Alternative an

Auf Konfrontation scheint das Kreishaus jedenfalls nicht (nachträglich korrigiert) aus zu sein: "Natürlich hoffen wir auf Einsicht und keinen langen Rechtsstreit“, so die Kreisrätin, die den zuständigen Fachdiensten Umwelt und Bauen vorsteht. Sie hat sogar noch ein Angebot parat: Als Ersatz für die abgerissene alte Reetdach-Schutzhütte könnte am Kronsberg ein neuer Unterstand errichtet werden – allerdings nach vorheriger Abstimmung mit dem Landkreis und nach den Regeln von Naturschutz- und Baurecht. "Dabei würden wir unterstützen."



Kommentare  
Wo flagrantes Unrecht per Online-Petition und Massenmobilisierung zu Recht umdeklariert werden soll, wird Widerstand der Kreisverwaltung zur Pflicht!
Hallo Herr Stüwe, der Kampf der Häuptlinge (französischer Originaltitel: Le combat des chefs) ist ein Comic der Asterix & Obelix-Serie aus dem Jahr 1984. Wollen Sie nicht bei Claudia Kalisch anregen, dass sie Bürgermeister Christoph Palesch und Landrat Jens Böther bittet, sich am Morgen des Reformationstages einem 1.000 Meter-Wettlauf auf der Kronsberger Heide zu stellen, an dessen Ende der Sieger über Erhalt oder Abriss der widerrechtlich errichteten Schutzhütte entscheiden darf? Das wäre dann wirklich ein Duell, das (hoffentlich) nicht tödlich endet.
Es ist übrigens auch nach meinen Informationen überhaupt nicht richtig, wenn der Landkreis nun behauptet, dass Niedersächsische Umweltministerium hätte gegenüber dem Landkreis erklärt, dass die Hütte weg muss. An der Stelle wird es komplett unredlich seitens des Landkreises. Das Umweltministerium ist gar nicht zuständig sondern die untere Naturschutzbehörde des Landkreises und die hat Ermessensspielräume sofern Ausgleichsmöglichkeiten bestehen. Insofern ist der Landkreis mit seiner Haltung an Sturheit nicht mehr zu überbieten. Bedauerlicherweise hat eine Kreistagsmehrheit gerade Frau Vossers wiedergewählt, die schon an vielen anderen Stellen wie bei der LKH Arena alles andere als eine gute Figur abgegeben hat. Die Hütte kann bei einer maßvollen Auslegung stehen bleiben und sie muss bleiben.
In Beschlussvorlage 2023/298 hat Landrat Böther formulieren lassen: „Die achtjährige Amtszeit der aktuellen Stelleninhaberin Frau Sigrid Vossers endet mit Ablauf des 31.08.2024, folglich ist über die weitere Besetzung der Stelle zu entscheiden. Frau Sigrid Vossers hat sich in ihrer bisherigen Amtszeit als Kreisrätin bewährt. Der Landrat schlägt Frau Sigrid Vossers daher dem Kreistag erneut für eine achtjährige Amtszeit vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2032 als Beamtin auf Zeit in der Funktion einer Kreisrätin der Besoldungsgruppe B 4 Nds. Besoldungsgesetz unter Verzicht auf Ausschreibung zur Wahl vor. - Finanzielle Auswirkungen für die Umsetzung der Maßnahmen: 171.420,00 €/p.a.“ —— Auf der Kreistagssitzung vom 28. September 2023 ist Frau Vossers zum frühest möglichen Zeitpunkt mit der denkbar knappsten Stimmenmehrheit für weitere 8 Jahre als Kreisrätin wiedergewählt worden.
Herr Schulz-Hendel, gelten Recht und Gesetz für frisch gekürte Landtagsabgeordnete mit Fraktionsührer- oder Ministerstatus nicht mehr? Ich finde es auch richtig Mist, dass die Hütte abgerissen werden soll und das Engagement der Jugend mit den Füßen getreten wird. Aber es ist Fakt, dass die gut gemeinte und gut gemachte Hütte nun einmal ohne Baugenehmigung errichtet wurde und das kann der Landkreis, der an geltende Vorschriften und Gesetze gebunden ist, nicht durchgehen lassen. Keine Versicherung der Welt zahlt, wenn dort irgendwas passiert.
Schon allein die Tatsache dieses auf dem Rechtsweg ankommen zu lassen, zeugt nicht von einer ausgeprägten Kommunikationsfähigkeit zur Findung einer Lösung. Die Begründungen sind schwammig und an einigen Stellen sehr konstruiert. Glaubwürdigkeit sieht anders aus. Und offenbar ist für den Landkreis der öffentliche Druck zu groß geworden. Natürlich sollte niemand beschimpft oder beleidigt werden, aber das die Entscheidung des Landkreises auf ein riesiges Unverständnis stößt, müssen Sie dann schon auch aushalten können. Schließlich hätten Sie die Ermessensspielräume gehabt.
Hallo Herr Stüwe, bei Wikipedia lese ich, ein "Duell (mlat. duellum ‚Zweikampf‘, von alat. duellum ‚Krieg‘ und später volksetymologisch mit duo ‚zwei‘ verbunden) ist ein freiwilliger Zweikampf mit gleichen, potenziell tödlichen Waffen, der von den Kontrahenten vereinbart wird, um eine Ehrenstreitigkeit auszutragen. Das Duell unterliegt traditionell festgelegten Regeln. Duelle sind heute verboten." (◕‿◕) Haben wir es am Kronsberg wirklich mit einem illegalen "Ehrenhandel" zwischen zwei Seiten zu tun, die sich wenigstens an einen "Kodex" halten, und nicht vielmehr mit dem Tohuwabohu von ungezählten Brettern verschiedener Härte und Größe vor den durch ungewohnten Gebrauch übermäßig erhitzten Köpfen nordostiedersächsischer Bollerjane mit anfallartig faktenignoranter Rechhaberitis? Ihr Artikel scheint mir für Letzteres zu sprechen. Denn schon in der Unterzeile Ihrer Überschrift stellen Sie die tatsächliche Widerrechtlichkeit der eigenmächtig errichteten Hütte fest.
Hallo Henriette, nehmen Sie es als journalistische Freiheit, dass hier, wie inzwischen ja schon üblich bei diesem Begriff, der in diesem Fall in der Überschrift dem Leser eine schnelle Einordnung in einen nicht ganz einfachen Zusammenhang ermöglichen soll, nicht mit der entsprechenden Schärfe gearbeitet wurde.
Dennoch Dank für Ihren Hinweis und Gruß aus der Redaktion!
Wer bestimmt denn, wann "die Gesetze des Staates mit dem göttlichen Recht in offenbarem Widerspruch stehen"? Die Kommunikation mit Göttern setzt voraus, dass besonders interpretationsbegabte Auserwählte mit speziellen Offenbarungsantennen existieren. Sind das nicht überall jene "Hohenpriester ", die behaupten (oder behaupten lassen), aus ihnen spreche die Autorität ihres Gottes? Und bildet solches Behaupten nicht das alleinige politische Fundament z. B. auch der theokratischen Mullah-Diktatur im Iran? Die gegenwärtige Entsprechung solcher angemaßten Standleitung zu "Überwahrheiten" spendenden Instanzen ist die Behauptung zu wissen, was "das Volk" oder "der Mensch" bzw. "der Bürger" (im Unterschied zu den von ihm gewählten Regierungen) - "eigentlich" - will. Das Schema von "Hirte" und "Schafen" ist immer dasselbe. Wem die Mühen des Sich-Voranarbeitens in demokratischen Bahnen rechtssicherer Verfahren zu anstrengend sind, der kann sich Führern mit Heilsgewissheiten in die Arme werfen.
Richtig finde ich, was der SPD-Ratsherr Kohlstedt vor einer Stunde unter dem Hütten-Artikel bei LZ-Facebook gepostet hat: » Eine wirklich starke Landjugend. Die auch gerade mit ihrem Apell: ›Außerdem möchten wir alle bitten, von Drohungen abzusehen. Sowohl gegen uns als auch gegen unseren Samtgemeindebürgermeister und unsere Bürgermeisterin, den Landkreis oder die Person, die das angezeigt hat.‹ zeigt, dass es ihr um die Sache geht. Und sie sich kein Feindbild aufdrängen lassen. Respekt dafür. Vllt gibt es ja noch eine Lösung. Auch wenn nun Gerichte bemüht werden. Auch nach dem bürokratischen Dämpfer: bitte engagiert bleiben. Für die Landjugend, für die Gemeinden, für die Menschen, die Natur. Für eure Arbeit: dicker Daumen hoch.« —— Allerdings vergaß Herr Kohlstedt zu schreiben, dass die Landjugend sich von Dösbaddeln hat politisch instrumentalisieren lassen und die angestrengte Klage ohne jede Erfolgsaussicht ist, — solange noch das Faustrecht nicht wieder die Verfassung abgelöst hat.
Die Hütte steht dort, wo sie nicht stehen darf. So einfach ist das. Und wenn Recht und Gesetz von einigen kurzerhand suspendiert werden, weil die Angst haben, dass es andernfalls Leute gibt, die aus Protest zur AfD gehen könnten, dann ändert das NICHTS an Recht und Gesetz die besagen, dass die Hütte dort, wo sie steht, nicht stehen darf. Aber es ändert ALLES im Verhältnis zu Recht und Gesetz unter denen, die hier willens sind, Konzessionen zu machen.
"Wenn aber die Gesetze des Staates mit dem göttlichen Recht in offenbarem Widerspruch stehen, wenn sie der Kirche Unrecht zufügen oder den religiösen Verpflichtungen widerstreiten oder die Autorität Jesu Christi in seinem Hohenpriester verletzen, dann ist Widerstand Pflicht und Gehorsam Frevel, und das selbst im Interesse des Staates, zu dessen Nachteil alles ausschlägt, was der Religion Abbruch tut. — Hieraus ergibt sich aber auch, mit welchem Unrecht diese Anschauung der Auflehnung beschuldigt wird, da man doch keiner staatlichen Obrigkeit und keinem Gesetzgeber den schuldigen Gehorsam verweigert, sondern nur jene Vorschriften unbeachtet lässt, zu deren Erlass es keine Gewalt gibt; denn da sie unter Verletzung des göttlichen Rechts erteilt wurden, sind sie ungerecht und eher alles andere als Gesetze." — Papst Leo XIII.: "Enzyklika Sapientiae christianae", 10. Januar 1890, siehe: https://www.kathpedia.com/index.php/Sapientiae_christianae_%28Wortlaut%29
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