Berufsschule schließt die Partei trotz vorheriger Einladung von schulischer Veranstaltung wieder aus
Lüneburg, 21.05.2024 - Wieviel Mut braucht es, sich im direkten Austausch mit der AfD auseinanderzusetzen? Diese Frage steht im Raum, seit EU-Kandidaten von SPD, Grünen und Linken sich in Lüneburg kürzlich weigerten, an einer Veranstaltung der IHKLW teilzunehmen, weil auch ein AfD-Vertreter auf dem Podium sitzen sollte. Nun gibt es eine neue Variante, sich einer kritischen Auseinandersetzung mit der AfD zu entziehen: Die Berufsbildenden Schulen I in Lüneburg, die sich selbst als "Schule mit Courage" bezeichnen, hat die AfD von der Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung ausgeschlossen – nachdem sie zuvor eingeladen war.
"Mit Blick auf das Urteil des OVG Münster vom 13.05.2024, nach dem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD und deren Jugendorganisation als Verdachtsfall einstufen darf, ziehe ich hiermit unsere Einladung an Sie zu unseren Tagen der politischen Parteien am 22. und 23. Mai 2024 zurück und sage Ihre Teilnahme ab." So steht es in einem Brief der Schulleitung der BBS I vom 17. Mai an den Vorsitzenden des AfD-Kreisverbands Stephan Bothe, unterschrieben von Oberstudiendirektor Heiko Lüdemann.
◼︎ "Über die aktuelle Parteienlandschaft informieren"
Die Ausladung überrascht insofern, als die Schulleitung vor einigen Wochen noch ganz andere Töne angeschlagen hatte. Denn die Schule hatte die AfD wie auch andere Parteien eingeladen, sich mit einem Info-Stand bei ihrem "Tag der politischen Parteien" zu präsentieren. Anlass ist die Europawahl am 9. Juni, an der die Schule mit einer "Juniorwahl" teilnehmen will mit dem Ziel der unterrichtlichen Vorbereitung mit abschließendem Wahlakt in der Woche vor der Europawahl.
Dazu sollten sich die Schüler "über die aktuelle Parteienlandschaft sowie die dazugehörigen Parteiprogramme informieren", wie es in der Einladung der BBS I an die Parteien zu der Veranstaltung heißt. Ziel sei es, mit den Schülern "ins Gespräch zu kommen, mit ihnen über die bevorstehende Europawahl zu sprechen und sie über das Wahlprogramm Ihrer Partei zu informieren".
◼︎ Sorge um die Werte
Von alldem will die Schule nun nichts mehr wissen, jedenfalls mit Blick auf die AfD. Die BBS I, ausgezeichnet als "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage", ist nun "nicht mehr bereit, einer Partei, die im Verdacht steht, unsere Verfassung zu gefährden – und damit im deutlichen Widerspruch zu unseren Werten steht –, die Teilnahme an dieser Veranstaltung zu ermöglichen".
Einen Beigeschmack bekommt die kurzfristige Ausladung auch wegen der erst vor wenigen Tagen erfolgten Absage einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) zur Europawahl 2024. Weil der EU-Spitzenkandidat der AfD, Maximilian Krah, seine Teilnahme angekündigt hatte, sagten der SPD-Politiker und EU-Abgeordnete Bernd Lange als auch Dirk-Claas Ulrich (Grüne) und Marianne Esders (Linke) ihre Teilnahme wieder ab, woraufhin die IHKLW die Veranstaltung komplett ausfallen ließ (LGheute berichtete).
◼︎ AfD nennt Ausladung "undemokratischen Angriff"
Auf den Ausschluss von der schulischen Veranstaltung reagierte die AfD "mit großem Unverständnis". In seiner Antwort auf das Schulschreiben bezeichnet Bothe, der auch innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion ist, die Ausladung als "undemokratischen Angriff auf die derzeitige Opposition in diesem Land". Zugleich erinnert Bothe daran, dass laut OVG-Urteil eine rechtskräftige Einstufung der Partei weiterhin offen sei und sie nicht öffentlich als rechtsextrem bezeichnet werden dürfe. Zudem beabsichtige die AfD, in dieser Frage vors Bundesverwaltungsgericht, gegebenenfalls auch vors Bundesverfassungsgericht und vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.
"Wer die Grundlagen der Demokratie und eine pluralistische Gesellschaft vermitteln will, der muss jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich im freien Gespräch auch mit AfD-Politikern selbst ein umfassendes Bild über die Positionen der verschiedenen Parteien zu machen", hält Bothe dem Schulleiter in seinem Antwortschreiben entgegen. Dieser beruft sich stattdessen auf ein "besonderes Mäßigungsgebot, wonach Schule den Auftrag hat, demokratische Werte zu vermitteln und die Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen".
Für eine Stellungnahme, warum die Schule dann gerade vor diesem Hintergrund und dem strafrechtlichen Grundsatz der Unschuldsvermutung die Teilnahme der AfD ablehnt, war die Schule bis zum Abend nicht erreichbar.
Lesen Sie hierzu auch den Kommentar.