Drei Kioske im Lüneburger Stintmarkt-Bereich dürfen nachts keinen Alkohol mehr rausgeben
Lüneburg, 19.08.2026 - Für die einen ist es die kleine Rettung um die Ecke, wenn für den gemütlichen Abend vorm Flachbildschirm das eine oder andere noch fehlt, für die anderen eine kostengünstige Alternative, sich auch ohne Lokalbesuch vor Ort den nötigen Alkoholpegel für ein geselliges Zusammenkommen in der Lüneburger Kneipenmeile am Stintmarkt zu geben. Weil Letzteres aber immer mehr ausartete und zu heftigen Protesten der Anwohner führte, hat die Stadtverwaltung jetzt ein nächtliches Verkaufsverbot für alkoholische Getränke verhängt.
Betroffen von der Maßnahme sind drei Kioskbetreiber in der Nähe des Stintmarktes. Zwischen 22 und 6 Uhr dürfen sie ab sofort keinen Alkohol mehr verkaufen. Das Verbot ist mit Blick auf die warme Jahreszeit zunächst bis zum 31. Oktober dieses Jahres befristet und soll im Bedarfsfall verlängert werden, so die Stadtverwaltung.
Die Situation vor und rund um die Kioske hatte sich zuletzt massiv zugespitzt. Das habe nicht nur der Kommunale Ordnungsdienst festgestellt, auch zahlreiche Beschwerden von Anwohnern hätten diese Entwicklung bestätigt, teilte die Verwaltung mit. Dabei sei es unter anderem um nicht hinnehmbaren Lärm gegangen.
"Die Lautstärke geht zwar nicht von den Kiosken selbst aus. Die Betreiber müssen sich allerdings den Lärm zurechnen lassen, den die Kundschaft der Kioske verursacht", heißt es in der Pressemitteilung der Verwaltung. Denn durch den Alkoholkonsum vor Ort "neigen die regelmäßig in Gruppen auftretenden Personen zu lautstarkem Grölen und leider auch Auseinandersetzungen, welche die Anwohnenden vom Schlaf abhalten", sagt Lüneburgs Ordnungsdezernent und Erster Stadtrat Markus Moßmann.
Die Stadtverwaltung bezieht sich bei ihrem Verkaufsverbot auf das Bundesimmissionsschutzgesetz. Danach müssen Kioske so betrieben werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen wie Lärm verhindert werden. Bereits 2020 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot gegen Kioske als zulässiges Mittel gegen solche Lärmbelastungen angesehen.
Bereits 2021 hatte die Stadt aufgrund von vergleichbaren Beschwerden nächtliche Verkaufsverbote für Alkohol an Kiosken ausgesprochen.

