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Straßenreinigung wird deutlich günstiger

Stadt beschließt neue Gebühren für 2023 – Höhere Vergnügungssteuer soll für Mehreinnahmen sorgen

Die Straßenreinigung wird deutlich günstiger, Grund ist die Umstellung auf einen neuen Berechnungsfaktor. Foto: Stadt LüneburgLüneburg, 02.01.2023 - Wie an jedem Jahresende hat der Rat der Stadt auch in seiner Dezember-Sitzung die Gebühren für die städtischen Leistungen und Steuern festgelegt. Doch während zu erwarten wäre, dass die Sätze wegen der dramatischen Haushaltslage überall steigen, gibt es auch Senkungen, etwa bei der Straßenreinigung. Einige Steuern hingegen werden steigen. Nachfolgend die Übersicht.

Deutlich günstiger wird die Straßenreinigung. Unverändert bleiben die Gebühren für Märkte und für die Beseitigung von Schmutzwasser. Angehoben werden die Gebühren für die Beseitigung von Niederschlagwasser. Überarbeitet worden ist die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen. Hier wird – ebenso wie bei den Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr – jeweils manches günstiger und manches teurer. Die Gebühren wurden vom Rat einstimmig beschlossen. 

Anders bei den Steuern. Während die Grund- und Gewerbesteuern 2023 unverändert bleiben, wurde mehrheitlich vom Rat die Anhebung der Vergnügungs- und Beherbergungssteuer auf Mehreinnahmen beschlossen.

◼︎ Straßenreinigung

Aufgrund einer rechtlichen Änderung wird der Winterdienst nicht mehr im bisherigen Umfang aus Gebühren finanziert. Außerdem sind nach der Umstellung der Straßenreinigungsgebühren auf einen neuen Berechnungsfaktor die Erlöse gestiegen, was aber nicht Ziel der Umstellung war. Vor diesem Hintergrund werden die Straßenreinigungsgebühren um rund 40 Prozent sinken. Je nach Reinigungsklasse, also Häufigkeit der Reinigung, sinken die Gebührensätze von 22,20 auf 12,92 Euro, von 4,44 auf 2,56 Euro bzw. von 2,24 auf 1,28 Euro je berechnetem Meter. Der Berechnungsfaktor ist vorgeschrieben und errechnet sich aus der Grundstücksfläche und der Seitenlänge.

◼︎ Schmutz- und Niederschlagwasser

Die Gebühren für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagwasser werden getrennt berechnet. Die Gebühr für Schmutzwasser berechnet sich nach dem Frischwasserverbrauch und bleibt unverändert.

Die Gebühr für Niederschlagwasser (NW) steigt um 0,12 Euro pro Quadratmeter befestigte Fläche auf dem Grundstück. Der Grund: Die positiven Überschüsse der Vorjahre sind aufgebraucht und die allgemeinen Kosten steigen. Beispielrechnungen zeigen, welche Mehrausgaben in etwa durch die höhere Gebühr anfallen. 

  • Wohnhaus mit 144 qm befestigter Fläche: NW-Gebühr steigt von 56,16 auf 73,44 Euro / Jahr (+ 17,28 Euro).
  • Baumarkt, knapp 16.000 qm befestigte Fläche, NW-Gebühr steigt von 6222,45 auf 8137,05 Euro / Jahr (+ 1914,60 Euro);
  • Lebensmittelbetrieb, rund 11500 qm befestigte Fläche, NW-Gebühr steigt von 4513,47 auf 5902,23 Euro / Jahr (+1388,76 Euro).

◼︎ Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr

Je nachdem, welche Geräte wie lange (Stichwort Abschreibung) und wie oft im Einsatz sind, werden die tatsächlichen Kosten auf die Gebühren umgelegt. Zwei Beispiele: Der Einsatz einer Drehleiter, die relativ häufig genutzt wird, sinkt von 151,50 Euro je viertel Stunde auf 147 Euro. Der weniger genutzte Gerätewagen Taucher steigt in der Gebühr pro Viertelstunde von 119 auf 259 Euro.

◼︎ Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer steigt auf Antrag der CDU voraussichtlich ab Juli 2023 von 18 auf 20 Prozent. Die jährlichen Mehreinnahmen durch die Erhöhung werden auf 86.000 Euro geschätzt (1,786 Millionen Euro gesamt).

◼︎ Beherbergungssteuer

Mit großer Mehrheit folgte der Rat auch dem SPD-Antrag zur Beherbergungssteuer. Sie soll ab voraussichtlich Juli 2023 auch für Geschäftsreisende erhoben werden. Die Einnahmeerwartung für das Jahr 2023 steigt mithin von 550.000 auf 675.000 Euro.

◼︎ Friedhofs- und Bestattungswesen

Die Verwaltung wird künftig vermehrt pflegeleichte Grabarten wie Baumgräber auch auf den kleinen Friedhöfen und Rasengräber mit Option auf Verlängerung anbieten. Mit neuen Angeboten (z.B. Gemeinschaftsgrabanlagen oder Wiesengräbern mit Namensnennung) werde auf veränderte Bedürfnisse reagiert, so die Stadtverwaltung. Sowohl die Friedhofssatzung aus dem Jahr 2009 als auch die Gebührensatzung sind angepasst worden. Die Gebühren für Baumgräber werden teurer, Gemeinschaftsgräber mit Namensnennung günstiger. Einzelne Gebühren entfallen, etwa für Dekoration in Kapellen. Andere, etwa für die Grabmalgenehmigungen, werden in die Nutzungsgebühr integriert. Unverändert bleiben beispielsweise die Entgelte für Wahl- und Urnengräber.

 

 

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