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"Das Grundgesetz dürfte selbst im Kriegsfall nicht so fundamental außer Kraft gesetzt werden"

Anwälte kritisieren in einem Offenen Brief die Corona-Politik und fordern ein Umdenken

Foto: LGheute11.11.2020 - Seit die Politik das Coronavirus ins Zentrum ihres Handelns gestellt hat, reißen die Diskussionen um die Zulässigkeit der damit verbundenen Eingriffe in das Leben der Bürger nicht ab. Im Zentrum steht dabei die Frage der Verhältnismäßigkeit von Verordnungen und Einschränkungen. Viele fühlen sich ihrer elementaren Grundrechte beraubt. Von der Bundesregierung wird dies mit Verweis auf eine "epidemiologische Notlage" beiseite gewischt, Kritiker werden in eine Reihe mit Verschwörungstheoretikern gestellt. Da eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema inzwischen auch seitens der Medien nicht mehr zu erwarten ist, haben sich nun Anwälte mit einem Offenen Brief zu Wort gemeldet.

"Massive Verstöße gegen Recht und Gesetz" prangern die 66 Rechtsanwälte in ihrem Offenen Brief vom 5. November an, in dem sie auf die "grobe Verfassungswidrigkeit" der Corona-Maßnahmen hinweisen. Im Mittelpunkt ihrer Kritik: die vom Bundestag im März 2020 per Infektionsschutzgesetz festgestellte "Epidemie nationaler Tragweite". Das Problem: Für die Feststellung einer solchen Epidemie gebe es "keine fundierte wissenschaftliche Begründung", die Sterbestatistik gebe dies nicht her, auch eine Übersterblichkeit sei seit März 2020 nicht erkennbar.

◼︎ "Grundgesetz verbietet Lahmlegung der Gesellschaft und Wirtschaft"

Überdies seien die Landesregierungen zu einer solchen "massiven Beschränkung von Grundrechten ausdrücklich nicht befugt", sagen die Anwälte. Das Infektionsschutzgesetz stelle für landesweite Lockdown-Maßnahmen keine ausreichende Rechtsgrundlage dar. Dafür bedürfe es eines "Parlamentsvorbehalts".

Doch selbst der Bundestag sei nicht befugt, die getroffenen Maßnahmen zu beschließen. Das Grundgesetz "verbietet eine Lahmlegung der Gesellschaft und der Wirtschaft, sowohl bundesweit, als auch landesweit als auch regional. Denn selbst im Kriegsfall, der hier nicht vorliegt, dürfte das Grundgesetz nicht so fundamental außer Kraft gesetzt werden, wie wir dies erstmalig erleben", heißt es in dem Offenen Brief mit Verweis auf Artikel 115 a ff. des Grundgesetzes.

Doch die Anwälte argumentieren nicht nur fundamental-juristisch, sie werden auch konkret und nehmen dabei vor allem die Bundesregierung und das Robert-Koch-Institut (RKI) in den Blick. Der Vorwurf:

  • "Sie verschweigen, dass bis zum heutigen Tage trotz millionenfacher Testung weniger als 0,72 % aller Bürger in Deutschland positiv getestet wurden und somit 99,27 % der Bevölkerung weder positiv getestet, noch infiziert und vor allem nicht erkrankt, also gesund sind. Sie sprechen dennoch von einer Pandemie bzw. einer drohenden Katastrophe."
  • "Sie verschweigen, dass ein positiver PCR-Test nichts über eine tatsächliche Erkrankung aussagt. Denn der millionenfach eingesetzte PCR-Test ist zur Diagnostik und zur Feststellung einer Erkrankung ungeeignet."
  • "Sie verschweigen, dass nur der sogenannte CT-Wert Hinweise auf eine relevante Viruslast angibt. Dieser CT-Wert wird jedoch vom RKI seit Monaten nicht bei den Laboren abgefragt."
  • "Sie verschweigen, dass das Risiko einer Sterblichkeit durch Corona nach Angabe der WHO bei nur ca. 0,2 % liegt. Von 30.000 Erkrankten sterben also nur 60 Menschen. Dies ist keine Epidemie von nationaler Tragweite."

Und:

  • "Sie verschweigen bei der Behauptung von ca. 10.000 Corona-Toten, dass es das RKI unterbunden hat, die angeblich an Corona verstorbenen Menschen zu obduzieren, um das Corona-Virus nachzuweisen."

Warum Bundesregierung und RKI dies dennoch tun, bleibt auch den Anwälten ein Rätsel. Sie wissen aber um die strafrechtlichen Probleme, die mit derlei Verschweigen verbunden ist: "Würden Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten so viele wesentliche Fakten und Aspekte verschweigen, müssten sie mit enormen Schadensersatzklagen rechnen und bei vorsätzlichem Verhalten sogar mit strafrechtlichen Sanktionen, §§ 823 ff BGB, §§ 223 ff StGB."

◼︎ Für Schutzmaßnahmen ist jeder selbst verantwortlich

Gegen Schutzmaßnahmen wenden sich die Anwälte auch nicht grundsätzlich. Diese sollten aber in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen liegen: "Wer also eine Infektion scheut, bleibt zuhause. Wer zum Schutz eine Maske tragen will, darf dies freilich tun." Eine Verpflichtung aller Menschen, im öffentlichen Raum sowie in Schulen und weiteren Institutionen eine Maske zu tragen, die auch von dem Virologen Prof. Drosten selbst noch im März 2020 als wirkungslos bezeichnet wurde, stelle einen "massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht und die körperliche Integrität" dar.

Um eine "Erosion des Rechtsstaats" zu vermeiden, fordern die Anwälte deshalb die "Aufhebung der Epidemie nationaler Tragweite". Und sie fordem die Politiker auf, "umgehend zu rechtsstaatlichem Handeln zurückzukehren" und die getroffenen Verordnungen wieder aufzuheben. Und sie fordern die Bundestagsabgeordneten auf, die Feststellung einer "epidemiologischen Lage von nationaler Bedeutung" sofort aufzuheben.

Ganz besonders aber fordern sie die Bundestagsabgeordneten auf, sich "entschieden gegen die weiteren Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes (Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze vom 29.10.2020 und 3.11.2020) zu stellen." Denn dieses Gesetz sehe weitere "massive und grob verfassungswidrige" Beschränkungen der Grundrechte aller Bürger in Deutschland vor, insbesondere der geplante § 28 a Infektionsschutzgesetz.

Der Offene Brief wird von den Anwälten explizit zur Weiterleitung empfohlen – was hiermit geschehen ist.

 

 

 

 

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