13.11.2024 - "Die Vertrauensfrage in unserem Grundgesetz gibt dem Amtsinhaber ein geradezu einzigartiges Privilieg, nämlich im Falle des Scheiterns einer Regierung die Auflösung des Deutschen Bundestages und Neuwahlen herbeizuführen. Dies ist aus der gescheiterten Weimarer Republik ein historisch begründetes Recht des Bundeskanzlers, das nur der Bundeskanzler hat, nur er allein, nicht der Bundespräsident, noch nicht einmal die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Nur der Bundeskanzler. Und, Herr Bundeskanzler, dieses Privileg schützt das Amt des Bundeskanzlers in der Wahrnehmung seiner gesamtstaatlichen Verantwortung. Es schützt nicht den Amtsinhaber in der Wahrnehmung seiner parteipolitischen Interessen." Der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz heute in der Aussprache des Bundestags zur Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz auf das von ihm herbeigeführte Ende der Ampel-Koalition.