16.05.2024 - Die Bundesregierung will eine "Gehsteigbelästigung" vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken durch sogenannte Lebensschützer gesetzlich unterbinden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wird derzeit im Bundestag beraten. Demnach dürften Schwangere vor solchen Einrichtungen in Hör- und Sichtweite nicht gegen ihren Willen "adressiert" werden. Geschehe dies dennoch, würde es als Ordnungswidrigkeit gelten und könnte mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld belegt werden. Auf die Anfrage der AfD-Landtagsfraktion an die Landersregierung in Hannover, wieviele Fälle dieser Gehsteigbelästigung der Landesregierung bekannt seien, antwortete diese: "In Niedersachsen liegen uns keine Erkenntnisse vor, dass es zu organisierten Gehsteigbelästigungen gekommen ist."