Die mit Spannung erwarteten Rohdaten aus dem Pumpversuch für den dritten "Vio"-Brunnen werden ausgewertet
Lüneburg, 09.06.2021 - Knapp zwei Monate nach dem Ende des umstrittenen Pumpversuchs für einen dritten "Vio"-Brunnen nahe Reppenstedt liegen nun die Rohdaten aus dem Testlauf vor. Das berichtet die Kreisverwaltung am Mittag. Mit der Übergabe der Daten durch die Coca-Cola-Tochter Apollinaris Brands rechnet die Kreisverwaltung noch in dieser Woche. Die Rohdaten sollen dann durch Fachdienste ausgewertet werden.
"Bei den Daten handelt es sich um die sogenannten Ganglinien, also die Darstellung der Messwerte während des Pumpversuchs", erläutert Stefan Bartscht, Leiter des Fachdienstes Umwelt. Im Anschluss daran führt der Fachdienst gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine Plausibilitätsprüfung durch. "In dieser Prüfung geht es darum, die Schlüssigkeit der Daten zu ermitteln, also ob zum Beispiel bestimmte Ereignisse am Pegel einer genaueren Betrachtung bedürfen. Außerdem muss bei den Daten noch der Niederschlag während des Pumpversuchs berücksichtigt werden, da dieser sich auf einige Messstellen auswirkt," erläutert der Fachdienstleiter.
Den endgültigen Antrag des Konzerns für eine Pumpgenehmigung erwarte der Landkreis Lüneburg nicht vor Ende September.
Der Getränkekonzern Apollinaris Brands plant für seine Produktion des Mineralwassers "Vio" in der Samtgemeinde Reppenstedt Grundwasser zu fördern und hatte dafür zunächst einen Pumpversuch gestartet: Von Anfang Februar bis Mitte April 2021 wurden knapp 100.000 Kubikmeter Grundwasser entnommen und mehr als 80 Messstellen eingerichtet (LGheute berichtete).
Mit den gesammelten Daten soll dann ein Gutachten über die Auswirkungen der Wasserentnahme für Natur und Umwelt erstellt werden. Auf Grundlage der Expertise kann das Unternehmen dann seinen endgültigen Antrag zur Wasserentnahme erarbeiten und dem Landkreis Lüneburg als zuständige Genehmigungsbehörde vorlegen. Dort entscheiden die Fachleute unter Beteiligung der Öffentlichkeit nach den wasser- und naturschutzrechtlichen Vorgaben von Bund und Land, ob die Entnahme erlaubt wird oder nicht.