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Mehr Geld für Ausbilder

Ausbildungsprämien werden verdoppelt und ausgeweitet

Wer ausbildet, soll jetzt mehr finanzielle Unterstützung bekommen. Foto: Handwerkskammer LüneburgLüneburg, 17.03.2021 - Ausbildungsbetriebe können mit mehr finanzieller Unterstützung rechnen. Mit sofortiger Wirkung habe die Bundesregierung die Prämien für die betriebliche Ausbildung verdoppelt, auch wurde der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen ausgeweitet, teilt die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) mit. Auch die Förderzeiträume seien verlängert worden, zudem gebe es eine neue Förderung für vom Lockdown besonders betroffene Kleinstunternehmen.

Eine Ausbildungsprämie bekommen Betriebe, die als Folge der Corona-Krise Kurzarbeit oder erhebliche Umsatzrückgänge verzeichnet haben. Für jeden Ausbildungsplatz, den Unternehmen zum 1. Juni oder einem späteren Termin besetzen, erhalten sie 4.000 Euro (vorher 2.000 Euro), für neu geschaffene Ausbildungsplätze sogar 6.000 Euro (vorher 3.000 Euro).

Außerdem können den neuen Förderrichtlinien entsprechend ab dem 1. Juni mehr Unternehmen von den Prämien profitieren: Bisher konnten nur kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern einen Antrag stellen. Der Kreis möglicher Antragsteller wird ausgeweitet auf Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern.

"Nachdem die Förderung bislang nicht genügend Unternehmen erreicht hat, freuen wir uns über die vorgenommenen Änderungen", sagt Sönke Feldhusen, stellvertretender IHKLW-Hauptgeschäftsführer. Ausbildungsunternehmen in den durch die Krise betroffenen Branchen bekämen damit eine wichtige Unterstützung in schwierigen Zeiten. "Das wichtigste Signal wäre allerdings weiterhin eine verlässliche und zeitnahe Öffnungsperspektive", sagte Feldhusen.

◼︎ Zuschuss bei Kurzarbeit

Unternehmen, die Auszubildende und Ausbilder weiter beschäftigen, obwohl Teile oder der ganze Betrieb in Kurzarbeit sind, können einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent der Ausbildungsvergütung erhalten. Dabei müssen auch Ausbilder von der Kurzarbeit ausgenommen werden, damit die Betreuung der Auszubildenden gewährleistet ist. Diesem Umstand wird jetzt mit einer neuen Förderung Rechnung getragen: Die Hälfte der Vergütung der Ausbilder wird durch einen Zuschuss finanziert. Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung lässt sich erstmals für August 2020, der Zuschuss zur Ausbildervergütung erstmals für März 2021 beantragen. Der Förderzeitraum wird um sechs Monate bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

◼︎ Zuschuss nach Insolvenz

Unternehmen, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen Betrieben übernehmen, erhalten ebenfalls eine Förderung. Darüber hinaus werden nun auch Übernahmen von Auszubildenden unterstützt, deren Vertrag nicht fortgeführt werden kann, weil das durch Corona eingeschränkte betriebliche Geschehen eine ordnungsgemäße Ausbildung nicht mehr gewährleistet. Die Prämie beträgt einmalig 6.000 Euro (vorher 3.000 Euro). Solche Übernahmen werden jetzt sechs Monate länger, bis zum 31. Dezember 2021, unterstützt.

◼︎ Zuschuss für Kleinstunternehmen

Neu ist der Lockdown-II-Zuschuss von einmalig 1.000 Euro je Auszubildenden für Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeitern. Dieser Zuschuss lässt sich bis zum 31. Juli 2021 beantragen, wenn die Ausbildung an mindestens 30 Arbeitstagen fortgesetzt wurde, obwohl die Geschäftstätigkeit seit November 2020 oder später coronabedingt nicht oder nur noch in geringem Umfang ausgeübt wurde oder wird. Beispiele: der Außerhausverkauf von Restaurants, Geschäftsreisende im Hotelbetrieb oder "Call and collect"-Modelle des Einzelhandels.

Abgewickelt wird die Förderung durch die regionalen Arbeitsagenturen. Für Unternehmen, die über das Bundesprogramm nicht zum Zuge kommen, lohne ein Blick auf die niedersächsische Förderung zur Sicherung der Ausbildung, empfiehlt die IHKLW. Unabhängig von der Betriebsgröße werden hier Prämien für zusätzliche Ausbildungsplätze und Mobilitätshilfen für Auszubildende gewährt.

 

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