IHK begrüßt Bund-Länder-Beschlüsse zur Fortsetzung des Corona-Lockdowns
Lüneburg, 11.02.2021 - Gewohnt schnell reagierte heute die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) auf die gestern von Bundesregierung und Ministerpräsidenten beschlossene Corona-Lockdown-Verlängerung bis zum 7. März. Die Kammer begrüße die Beschlüsse, erklärte Kammerpräsident Andreas Kirschenmann. Gleichzeitig kritisierte Kirschenmann die fehlende Perspektive für sämtliche vom Lockdown betroffenen Wirtschaftszweige.
"Wir begrüßen die Beschlüsse, auf die sich die Politik gestern geeinigt hat und vor allem die beginnende Antragstellung der Überbrückungshilfe III, die seit gestern endlich möglich ist“, hat Andreas Kirschenmann, Präsident der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW), die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels in Berlin kommentiert, bei dem eine Ausweitung des aktuellen Lockdowns bis zum 7. März beschlossen wurde.
Laut niedersächsischer Staatskanzlei sieht die bisherige Verordnung, die schon zum 13. Februar verlängert werden soll, vor, dass Verkaufsstellen für Pflanzen und Blumen wieder öffnen dürfen, Probefahrten im Kfz- und im Fahrradhandel zugelassen werden und Friseure zum 1. März wieder öffnen dürfen. "Dass nun wieder einzelne Branchen herausgepickt werden und man nicht strikt nach Inzidenzwerten und weiteren Kennzahlen vorgeht, die dann für alle Wirtschaftszweige gelten, lässt viele regionale Unternehmen ratlos zurück. Denn alle Wirtschaftszweige mit Kundenverkehren haben erheblich in Hygienekonzepte und entsprechende Maßnahmen investiert. Sie alle sollten auch eine Perspektive erhalten", sagt Kirschenmann.
Zugleich äußerte der IHKLW-Präsident Verständnis für die befristete Verlängerung des Lockdowns. "Die Gefahr für den Übergang in eine dritte und noch höhere Welle der Pandemie ist real. Unsere Gesundheit muss an erster Stelle stehen. Zudem würde eine dritte Welle die ohnehin schon immensen wirtschaftlichen Schäden weiter vergrößern."
Kirschenmann wies auch auf "erhebliche Umsetzungsdefizite bei den finanziellen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen" hin. Die lang erwartete Antragstellung der Überbrückungshilfe III sei zwar ebenfalls seit gestern möglich, wie schnell die Gelder fließen, stehe jedoch noch nicht fest. "Wir fordern das Land Niedersachsen deshalb zur Wiedereinführung eines modifizierten Niedersachsen-Liquiditätskredits auf", so Kirschenmann weiter. Das helfe Unternehmen schnell und unkompliziert, wenn die vollmundig angekündigten Bundesmittel nicht rechtzeitig fließen. In Niedersachsen würde man so dem Vorbild anderer Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern folgen.
Dass dies dringend notwendig sei, zeige Kirschenmann zufolge die Zahl der IHKLW-Mitglieder, die sich unmittelbar von einer Insolvenz bedroht sehen. Sie hatte in den letzten Wochen in den von Schließung betroffenen Branchen stark zugenommen, teilweise auf 40 Prozent.
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