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Mehr als unglücklich

Die Handwerkskammer versendet trotz Corona ihre Beitragsbescheide, will aber nicht der Buhmann sein

Macht in der Corona-Krise kein gutes Bild: die Handwerkskammer in Lüneburg. Foto: LGheuteLüneburg, 22.04.2020 - Manche Dinge macht man besser nicht, schon gar nicht, wenn anderen das Wasser bis zum Hals steht. Etwa die Einforderung von Mitgliedsbeiträgen von Betrieben, die wegen Corona auf Anordnung vorübergehend schließen mussten. Der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade war das offenbar gleichgültig. Sie verschickte vor wenigen Tagen nicht nur ihre Beitragsbescheide, sie zeigte dabei auch mit dem Finger nach Hannover. Doch das ging schief.

"Wir sind uns klar darüber, dass das bei vielen von Ihnen, vor allem jenen, die stärker von der Krise betroffen sind, auf Unverständnis stoßen wird", teilt die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade in ihrem Schreiben an ihre Mitgliedsunternehmen mit, in dem sie um die Zahlung der Beiträge bittet. Und weil die Kammer weiß, dass diese Forderung in Corona-Zeiten keinen guten Eindruck hinterlässt, schiebt sie den Schwarzen Peter dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde zu.

So heißt es in dem Schreiben weiter: "Auch wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht und lange überlegt, ob wir die Bescheide zum jetzigen Zeitpunkt versenden. Unsere Aufsichtsbehörde, das Niedersächsische Wirtschaftsministerium, hat uns aber mitgeteilt, dass die Beitragsbescheide zu versenden sind."

Das aber wird vom Wirtschaftsministerium so nicht bestätigt. Auf LGheute-Nachfrage teilte das Ministerium mit: "Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat eine entsprechende Anweisung nicht gegeben. Die Handwerkskammer hat in eigener Zuständigkeit, wie in den Jahren davor auch, die Beitragsbescheide übermittelt. Die Kammeraufsicht hat auf telefonische Anfrage lediglich mitgeteilt, dass ein entsprechendes Vorgehen kammerrechtlich nicht zu beanstanden wäre."

Mit der Antwort des Ministeriums konfrontiert, ruderte die Handwerkskammer zurück. Es habe keine Anweisung gegeben, die Formulierung in dem Text sei wohl missverständlich gewesen, erklärte Pressesprecherin Sandra Jutsch gegenüber LGheute. Man habe sich aber mit dem Ministerium hinsichtlich des Vorgehens abstimmen wollen.

Auch eine Aussetzung der Beitragszahlung insbesondere für die Betriebe, die per Verordnung schließen mussten, sei nicht möglich gewesen, das sieht auch das Wirtschaftsministerium so: "Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, sind Handwerkskammern auch auf Beiträge ihrer Mitgliedsbetriebe angewiesen. In welcher Höhe und wann diese erhoben werden, legen die Kammern bzw. deren Vollversammlung fest."

Mit anderen Worten: Die Handwerkskammer entscheidet, wie sie in dieser Situation reagiert. Doch die will auf die Beiträge nicht verzichten, nicht einmal teilweise. Ihr einziges Angebot: Die Betriebe können die Pflichtbeiträge in Raten abstottern.

 

 

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