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Arbeitsamt überprüft Beschäftigungspflicht

Lüneburg, 19.01.2014 - Zahlreiche Betriebe erhalten seit dem Jahreswechsel Post von der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus Nürnberg. Grund ist die jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Um die Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2013 zu überwachen, müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2014 der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.

Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhalten bis Mitte Januar 2014 die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM. Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter www.rehadat-elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden die Arbeitgeber weitere Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie müssen, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit anfordern. Zu weiteren Fragen und allgemeinen Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber ihre Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service ihrer Agentur für Arbeit wenden.

 

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