Arbeitsagentur will Nachweis über Anzahl der beschäftigten Schwerbehinderten
Lüneburg, 26.02.2013 - Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Damit das Erfüllen der Beschäftigungspflicht geprüft werden kann, müssen die beschäftigungspflichtigen Betriebe bis spätestens 31. März 2013 ihre Beschäftigtendaten bei der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen anzeigen. Arbeitgeber, die dieser gesetzlich verankerten Pflicht nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe bezahlen.
Die Abgabe kann bis zu 290 Euro pro Monat für jeden nicht besetzten Pflichtplatz betragen. Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Arbeitsagentur beschäftigungspflichtig sind, haben bereits im Januar die notwendigen Vordrucke und das Bearbeitungsprogramm Rehadat-Elan auf CD-Rom erhalten. Damit kann die Anzeige auch elektronisch übermittelt werden.
Aber auch Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten haben, obwohl sie mehr als 20 Beschäftigte im vergangenen Jahr hatten, unterliegen der gesetzlichen Beschäftigungspflicht. Sie können die erforderlichen Vordrucke unter www.rehadat-elan.de kostenlos laden oder beim Bestellservice anfordern.
Zu Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht können sich Arbeitgeber an die Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen wenden, Tel. 04131-754-275 oder -510; Uelzen: 0581-939-240.