Kein Zutritt zu Geschäften für Ungeimpfte – Nochmals verschärfte Regeln über die Weihnachtsfeiertage
Lüneburg, 11.12.2021 - Wer nicht geimpft oder nachweislich von Covid-19 genesen ist, hat ab Sonntag zu Geschäften des Einzelhandels keinen Zutritt mehr. Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Dies ist eine der Verschärfungen der neuen Corona-Verordnung des Landes, die ab morgen, 12. Dezember, gilt. Für Ungeimpfte kommen aber noch weitere Einschränkungen hinzu. Und: Von Weihnachten bis Neujahr gilt Warnstufe 3 mit nochmals verschärften Regeln. Nachfolgend die Regelungen in der Übersicht.
◼︎ Die neue Corona-Verordnung ab 12. Dezember 2021 (Quelle: Landkreis Lüneburg):
- 2G im Einzelhandel
Wer nicht geimpft oder nachweislich von Covid-19 genesen ist, hat dann zu Geschäften in Niedersachsen keinen Zutritt mehr. Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. - Verschärfte Maskenpflicht
Ab Warnstufe 2 gilt überall im Einzelhandel und im ÖPNV eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. - Strenge Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte
Ein Haushalt soll sich nur noch mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen dürfen. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit. - Strenge Regeln für Zusammenkünfte
In Warnstufe 2 wird die Anzahl der Besucher auf 2.500 drinnen beziehungsweise 5.000 draußen begrenzt. Bei Veranstaltungen innerhalb der Warnstufe 3 ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend, drinnen und draußen und auch im Sitzen. - Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel
Wer bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) bekommen hat, benötigt bei der 2G-Plus-Regel keinen Test mehr. Das gilt auch für doppelt geimpfte Personen, die einen Impfdurchbruch hatten und nachweislich genesen sind.
Gastronomen und körpernahe Dienstleister wie Friseure sollen die Möglichkeit bekommen, auf zusätzliche Tests ihrer Kundinnen und Kunden zu verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Das soll auch gelten, wenn in einem kleinen Betrieb nur ein Kunde und ein Mitarbeiter zusammenkommen. Für den Hallensport soll die Möglichkeit eingeräumt werden, bei einer Begrenzung auf zehn Quadratmeter pro Sportler ebenfalls auf Tests zu verzichten.
Warnstufe 2: Zusammenfassung der Neuregelungen
In Warnstufe 2 gilt 2Gplus in folgenden Bereichen:
- auf privaten Zusammenkünften oder Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen in Innenräumen
- im Innenbereich von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen
- auf Weihnachtsmärkten (dort auch draußen), hier gilt unabhängig von der Warnstufe eine durchgängige Maskenpflicht. Nur beim Essen und Trinken darf die Maske kurz abgesetzt werden.
- in der Gastronomie, in Clubs und Diskotheken
- in der Beherbergung
- bei körpernahen Dienstleistungen
Drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen – hier gilt in weiten Teilen 2G.
◼︎ "Weihnachtsruhe" vom 24. Dezember bis 2. Januar
Unabhängig von der regionalen Infektionslage gilt im gesamten Land Niedersachsen die Warnstufe 3 für den Zeitraum vom 24. Dezember bis 2. Januar. Tanzveranstaltungen sind verboten, Diskotheken müssen geschlossen bleiben. Geimpfte und Genesene dürfen sich privat nur noch mit maximal 25 Personen drinnen treffen.
Wichtig: Personen mit vollständig abgeschlossener Impfserie und Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) sind in Niedersachsen seit dem 3. Dezember 2021 von der Testpflicht entbunden, wenn 2Gplus gilt. Nachgewiesen werden kann die Impfung mit dem digitalen Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises Lüneburg und des Landes Niedersachsen.
Aktualisiert am 12.1.2021, 07:40 Uhr