Landesregierung passt 2G-plus-Regelung für Personen mit Auffrischungsimpfung an
Hannover, 04.12.2021 - Von heute an sind Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2G-plus-Regelungen gelten, befreit. Wie die Landesregierung in Hannover mitteilt, ist für diese Personen bei einem Besuch der entsprechenden Einrichtungen lediglich der Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfserie sowie der erfolgten Auffrischungsimpfung erforderlich.
Der Nachweis ist mit dem digitalen Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass zu führen, teilt das Gesundheitsministerium mit. Die Pflicht zur zusätzlichen Testung im Rahmen von 2G-plus entfalle damit.
Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung werde in der kommenden Woche vorgenommen, bereits ab heute soll die Befreiung von der Testpflicht für Personen mit erfolgter Auffrischungsimpfung aber möglichst im ganzen Land umgesetzt werden. Verstöße gegen die Testpflicht im Sinne der aktuell gültigen Verordnung werden bei Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, bis zum Inkrafttreten der Verordnungsänderung zunächst geduldet.
Die Landesregierung reagiere mit der neuen Regelung auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus und einer Übertragung des Virus nach dem Erhalt der Auffrischungsimpfung ausgesprochen gering ist. Darüber hinaus soll die Regelung dazu beitragen, die stark beanspruchten Testkapazitäten zu entlasten. An den Testpflichten für vollständig geimpfte Personen, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ändere sich einstweilen aber nichts. Dies gelte unabhängig vom Zeitpunkt der Erlangung des vollständigen Impfschutzes.
Die Auffrischungsimpfungen werden im digitalen Impfzertifikat der Covpass-App in der Regel als dritte Impfung hinterlegt, die Befreiung von der Testpflicht gilt unmittelbar ab dem Zeitpunkt der erfolgten Auffrischungsimpfung. Für Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, ist die zweite Impfung maßgeblich und gilt als Auffrischungsimpfung im Sinne der neuen Regelung. Dies gilt auch für genesene Personen, die bereits eine zweite Impfung erhalten haben.
Personen, die nach der Genesung lediglich eine Impfdosis erhalten haben, gelten hingegen nicht als vollständig geimpft und müssen sich auch weiterhin testen lassen, bevor sie Einrichtungen, Betriebe oder Veranstaltungen besuchen, für die die 2Gplus-Regelungen gelten.