Veterinäramt ruft Geflügelhalter zu vorbereitenden Maßnahmen auf
Lüneburg, 28.10.2021 - Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ruft alle Geflügelhalter dazu auf, sich auf eine mögliche Stallpflicht für Huhn, Ente und Gans vorzubereiten. Anlass ist der Nachweis eines neuen Typs der Geflügelpest (aviäre Influenza) bei einer Lachmöwe im Landkreis Aurich. Weitere Fälle bei Wild- und Hausgeflügel folgten in den letzten Tagen in den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen sowie im Lüneburger Nachbarkreis Harburg.
Im Landkreis Harburg gilt bereits ab morgen, 29. Oktober, die Aufstallpflicht, doch auch der Landkreis Lüneburg könnte schon bald folgen. "Eine Aufstallpflicht gibt es zwar noch nicht, eine Anordnung dazu in den nächsten Tagen ist aber durchaus möglich", erklärt Jochen Gronholz vom Veterinäramt. "Wir weisen die Geflügelhalter bereits jetzt darauf hin, dass sie bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen sollten."
◼︎ Geflügelpest ist anzeigepflichtige Seuche
Das Veterinäramt vermutet, dass die Geflügelpest über Enten und Gänse aus Skandinavien auch schnell wieder im Landkreis Lüneburg landen kann. Zum Schutz der eigenen Vögel sollten Tierhalter dementsprechend die schon jetzt geltenden Bio-Sicherheitsmaßnahmen strikt einhalten. Dazu gehört auch, das eigene Geflügel beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse zu registrieren. "Das geschieht natürlich besonders im Eigeninteresse der Halterinnen und Halter. Denn die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche", sagt Gronholz. Das Virus kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen.
Für Halter von Geflügel gilt also: Die Tiere dürfen nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken genutzt werden, wenn auch Wildvögel Zugang zu der Wasserfläche haben. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommt, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
◼︎ Tot aufgefundenes Geflügel melden
Wer tote Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher (z.B. Haubentaucher), Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (z. B. Blässhühner) oder Uferschnepfen entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt melden und zwar per E-Mail unter