Freitesten nach fünf Tagen möglich
Lüneburg, 09.09.2021 - Für Kinder und Jugendliche an Schulen und Kitas gelten bundesweit neue Quarantäne-Regeln. Danach ordnet das Kreisgesundheitsamt für diejenigen Schüler oder Kindergartenkinder Quarantäne an, die ohne medizinische Maske in engem Kontakt mit der infizierten Person waren. Nach fünf Tagen können sich die Kontaktpersonen freitesten, wenn sie keine Symptome haben.
Geimpfte und Genesene müssen grundsätzlich nicht in Quarantäne, teilt die Kreisverwaltung weiter mit. "Wir setzen die neuen Quarantäne-Regeln bereits um und informieren rückwirkend für diese Woche Betroffene über die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen freitesten zu lassen", erklärt die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Marion Wunderlich. "Die Quarantäne ist beendet, wenn dem Gesundheitsamt das negative Testergebnis vorliegt."
Es ist möglich, das Ergebnis per Email an