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Corona-Impfzentrum wird geschlossen

Künftig nur noch Impfungen durch Hausärzte und mobile Impfteams

Seit Beginn des Jahres wird im Lüneburger Impfzentrum an der Zeppelinstraße gegen das Coronavirus geimpft. Im September soll Schluss sein. Foto: Landkreis LüneburgLüneburg, 25.08.2021 - Nur noch einen Monat lang haben Bewohner des Landkreises Lüneburg Gelegenheit, sich im Corona-Impfzentrum in Lüneburg impfen zu lassen. Dies wurde vom Land Niedersachsen beschlossen, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises. Das Angebot des Landkreises für eine spontane Erstimpfung im Corona-Impfzentrum in Lüneburg läuft bereits in der kommenden Woche aus.

Bis einschließlich Freitag, 3. September, werden Bürger ohne Termin versorgt, anschließend finden dort nur noch Zweitimpfungen statt, teilte die Kreisverwaltung mit. "Wer einen Termin für eine Zweitimpfung im Corona-Impfzentrum nach dem 3. September zugewiesen bekommen hat, kann diesen selbstverständlich wahrnehmen", erklärt Mirko Dannenfeld vom Landkreis Lüneburg. Endgültig geschlossen wird das Corona-Impfzentrum am 24. September. Danach seien Imfungen nur noch durch mobile Impfteams und Hausärzte möglich.

Unabhängig von der geplanten Schließung des Imfzentrums sind weitere Impfaktionen geplant, darunter viele in Schulen. Dafür sind mobile Impfteams im Einsatz. Die nächsten Impfaktionen im Landkreis Lüneburg sind:

30. August, 11 bis 18 Uhr: Gemeindezentrum St. Stephanus, Kaltenmoor, Lüneburg
31. August, 11 bis 18 Uhr: einsA, Hinter der Saline 1a, Lüneburg
31. August, 9 bis 15 Uhr: Schulzentrum Scharnebeck (nur für Schüler)
1. September, 11 bis 18 Uhr: Pauluskirche, Kreideberg, Lüneburg
3. September, 9 bis 15 Uhr: Schulzentrum Oedeme, Lüneburg (nur für Schüler)
4. September, 9 bis 15 Uhr: Gymnasium Bleckede (nur für Schüler)
4. September, 9 bis 15 Uhr: IGS Embsen, Embsen (nur für Schüler)
6. September, 9 bis 15 Uhr: Berufsbildende Schulen III, Am Schwalbenberg (nur für Schüler)

Die Impfaktionen an den genannten Schulen sind generell auch für Schüler anderer Schulen geöffnet. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss mindestens eine erziehungsberechtigte Person persönlich anwesend sein. Ab 16 Jahren genügt es, wenn die Erziehungsberechtigten die Einwilligungserklärung auf dem dafür vorgesehenen Anamnese- und Einwilligungsbogen unterschrieben haben. Die Unterlagen können vorab auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts abgerufen werden.

 

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