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Der Inzidenzwert allein hat ausgedient

Niedersachsen führt zwei weitere Corona-Leitindikatoren ein – Zahlreiche Erleichterungen 

Mit der neuen Corona-Verordnung entfällt in Teilen auch die Maskenpflicht. Foto: LGheute Hannover, 24.08.2021 - In Niedersachsen wird künftig nicht mehr der Inzidenzwert allein der maßgebende Faktor für die Corona-Regelungen sein. Wie die Niedersächsische Staatskanzlei am Nachmittag mitteilte, werden neben der 7-Tage-Inzidenz der infizierten Personen pro 100.000 Einwohner zwei weitere Leitindikatoren zugrunde gelegt werden, und zwar die durchschnittliche Hospitalisierungszahl der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner
sowie der Anteil der Corona-Patienten auf den Intensivstationen des Landes.

Die Infektionsentwicklung zieht auch in Niedersachsen wieder an, aktuell muss laut Staatskanzlei jedoch nur eine vergleichsweise geringe Zahl von Menschen schwere oder schwerste Krankheitsverläufe erleiden. Der wesentliche Grund für die vergleichsweise ruhige Corona-Situation in den Kliniken sei die inzwischen hohe Zahl bereits vollständig geimpfter Menschen in Niedersachsen. Aktuell sind 65,84 Prozent der Niedersachsen einmal geimpft, vollständig geimpft sind 59,06 Prozent.

Die Zahl der am heutigen Tag in Niedersachsen infolge einer Corona-Infektion im Krankenhaus befindlichen Patienten liege bei insgesamt 180 Personen, davon müssen laut Staatskanzlei 40 Personen auf einer Intensivstation behandelt werden.

Mit der am morgigen Mittwoch, 25. August, in Kraft tretenden Verordnung will die Landesregierung die Corona-Regelungen den veränderten Rahmenbedingungen anpassen.

Die maximale Zahl der Intensivbetten in Niedersachsen beträgt 2.424 Betten. Die Hospitalisierungsinzidenz und die Anzahl der belegten Intensivbetten werden anhand der Daten des Interdisziplinären Versorgungsnachweises IVENA eHealth bestimmt und täglich auf der Internetseite https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/niedersachsen-und-corona-aktuelle-leitindikatoren-203487.html veröffentlicht. 

Außerdem gilt ab morgen landesweit die sogenannte 3G-Regel. Sie besagt, dass der Zutritt zu zahlreichen Einrichtungen und Veranstaltungen nur noch mit einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder einer nicht länger als 24 bzw. 48 Stunden zurückliegenden negativen Testung möglich ist.

Die 3G-Regel greift überall dort, wo entweder

  • die Warnstufe 1 per Allgemeinverfügung
  • oder aber eine mindestens fünftägige Überschreitung der Inzidenz von mehr als 50 Neuinfizierten pro 100.000 in den letzten sieben Tagen festgestellt worden ist.

Getestet, geimpft oder genesen muss dann sein,

  • wer in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe arbeitet oder einen Besuch abstatten möchte,
  • wer den Innenbereich von Gastronomie betreten möchte,
  • wer an Informations-, Kultur-, Sport- oder ähnlichen Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen möchte,
  • wer Körpernahe Dienstleistungen aller Art in Anspruch nehmen möchte,
  • wer Sport im Innenbereich ausüben möchte (beispielsweise in Fitnessstudios, Schwimmbädern oder Sporthallen),
  • oder wer in einem Beherbergungsbetrieb übernachten möchte.

Aufgrund der hohen Zahl der inzwischen fast 60 Prozent vollständig geimpften Personen, die sich auch in deutlich niedrigeren Hospitalisierungszahlen widerspiegeln, könne auf zahlreiche weitere, in früheren Verordnungen noch enthaltene Schutzmaßnahmen verzichtet werden, teilte die Staatskanzlei mit. Weggefallen sind insbesondere die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich, Kapazitätsbeschränkungen etwa bei Kultureinrichtungen und Veranstaltungen unter 5.000 Teilnehmern, Sperrstunden in der Gastronomie, Verkaufsflächenbeschränkungen sowie zahlreiche Detailregelungen für unterschiedliche kleinere Bereiche, wie etwa Seilbahnen, Stadtführungen und anderes.

Die neuen Regelungen im Einzelnen können hier nachgelesen werden.

 

 

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