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Zahlreiche Lockerungen von morgen an

Im Landkreis Lüneburg sind schon jetzt größere Treffen zulässig 

Bei Stufe Null entfällt die Maskenpflicht in weiten Teilen. Foto: LGheuteLüneburg, 20.06.2021 - Ab Montag, 21. Juni, gilt in Niedersachsen die neue Corona-Verordnung mit einem aktualisierten Stufenplan. Danach gilt für den Landkreis Lüneburg die Stufe 0 (Null). Erste Lockerungen gibt es schon an diesem Wochenende: Seit gestern sind Treffen von bis zu zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten zulässig – zuzüglich vollständig geimpfter und genesener Personen sowie dazugehörender Kinder unter 14 Jahren, teilte die Kreisverwaltung am Wochenende mit.

Der aktualisierte niedersächsische Stufenplan 2.0 mit Stufe 0 gilt ab morgen, Montag, 21. Juni. Er gibt einen Überblick über die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lockerungen, die bei sinkenden Inzidenzwerten eintreten. Aufgrund eines konstanten Inzidenzwertes unter 10 befindet sich der Landkreis Lüneburg in Stufe 0, wie die Kreisverwaltung mitteilt.

Weiter heißt es, die Stufe 0 sei momentan die bestmögliche Stufe, die eine Region erreichen kann. Mehr Lockerungen sind aktuell in Niedersachsen nicht möglich. Die Öffnungen hier gelten, solange die Inzidenz zwischen 0 und 10 liegt.

◼︎ Der Stufenplan 2.0

Steigt der Inzidenzwert für drei Tage auf über 10, wird von Stufe 0 in Stufe 1 gewechselt. Steigt die Inzidenz wiederum für drei Tage auf über 35, gilt der Wechsel in Stufe 2 und so weiter. Bei einer Inzidenz über 100 tritt das Infektionsschutzgesetz des Bundes in Kraft. Maßgeblich für die Stufen sind die regionalen Inzidenzwerte des Robert-Koch-Instituts. Bei einer konstanten Inzidenz unter 10 gilt Stufe 0.

Wie die Kreisverwaltung weiter mitteilt, werden die Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln auch in den kommenden Wochen "eine große Rolle spielen auf dem Weg zurück zu mehr Normalität". Auch Tests seien weiterhin relevant. Die beschlossenen Ausnahmeregelungen zur Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit Getesteten gelten weiterhin.

◼︎ Die ab dem 21. Juni geltenden wichtigsten Neuregelungen, wie sie der Landkreis Lüneburg zusammengefasst hat:

Es sind private Treffen zu Hause mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen zulässig. Dabei spielt es keine Rolle mehr, aus wie vielen Haushalten die Personen stammen. Nach wie vor werden Kinder bis einschließlich 14 Jahre, vollständig geimpfte und genesene Personen bei diesen Kontaktbeschränkungen nicht mit eingerechnet – sie können also in unbegrenzt großer Zahl anwesend sein.
Treffen von noch mehr Personen sind möglich, wenn ein Verantwortlicher – in der Regel der Gastgeber – sicherstellt, dass alle anwesenden Personen ab einem Alter von 15 Jahren ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis, eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachweisen können.

Auch für Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen gilt nach der Neuregelung, dass das Abstandsgebot nicht eingehalten und keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, soweit an der Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung in geschlossenen Räumen nicht mehr als 25 Personen und unter freiem Himmel nicht mehr als 50 Personen teilnehmen. Wenn mehr Personen zusammenkommen, gilt die Abstands- und drinnen auch die Maskenpflicht, solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde. Eine Schachbrettbelegung mit einem reduzierten Abstand von 1 Meter ist möglich, in geschlossenen Räumen allerdings nur mit Lüftungsanlagen mit Frischluftzufuhr. Die Abstands- und die Maskenpflicht entfällt, wenn stattdessen alle nicht vollständig geimpften oder getesteten Personen einen negativen Testnachweis vorlegen. Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen ist eine besondere Genehmigung der Behörden erforderlich.

Diese Lockerungen werden auch auf private Feiern in Gastronomiebetrieben übertragen. Die bisherige Begrenzung auf 100 Personen entfällt dort. In Gastronomiebetrieben sind daher Feiern in geschlossenen Räumen mit bis zu 25 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen ohne Nachweise von negativen Testergebnissen, Impfungen oder Genesungen zulässig. Dabei ist unerheblich, aus wie vielen Haushalten die Personen stammen. Kinder bis 14 Jahren, vollständig geimpfte und genesenen Personen werden nicht mitgezählt. Wenn mehr Personen anwesend sind, gilt die Testpflicht für alle Teilnehmenden.

Bei Treffen und Feiern im privaten Bereich sowie in Gastronomiebetrieben entfällt das Abstandsgebot, es muss auch keine medizinische Maske mehr getragen werden.

In Discotheken entfällt die Pflicht zum Abstandhalten und Tragen einer Maske. Dafür müssen alle Gäste einen negativen Testnachweis oder einen Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung vorlegen.

Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Parkplätzen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs und Kundenverkehrs zugänglich sind, wird aufgehoben. Auch auf Wochenmärkten entfällt die Maskenpflicht.

Bei Beherbergungen muss nur noch bei der Anreise getestet werden. Dies gilt nicht für Menschen, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind.

Das bisherige Verbot des Übernachtens zu touristischen Zwecken in Wohnmobilen und Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen und auf für die Öffentlichkeit geöffneten Flächen entfällt, unabhängig von der Inzidenz, komplett.

Die Regelungen im Bereich Schule sollen – abgesehen von der entfallenden Maskenpflicht auf dem Schul-Außengelände – bis zum 30. September 2021 unverändert bleiben, um zunächst die Entwicklung nach den Sommerferien abzuwarten.

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