Land beschließt Nachtragshaushalt - 40 Millionen Euro Soforthilfe für Hochwasser-Geschädigte
Hannover, 18.06.2013 - Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung den Entwurf eines Nachtragshaushalts für das laufende Jahr beschlossen. Damit werden die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Soforthilfen im Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen dieses Frühsommers in Niedersachsen auf den Weg gebracht. Das Land stellt insgesamt 20 Millionen Euro Soforthilfe bereit, weitere 20 Millionen werden vom Bund finanziert. Darüber hinaus werden Landesmittel in Höhe von 10,5 Millionen Euro für Erstattungen nach dem Katastrophenschutzgesetz bereitgestellt.
Die niedersächsische Landesregierung hatte bereits in der vergangenen Woche die Bereitstellung von Soforthilfen für die Beseitigung von Hochwasserschäden in Niedersachsen beschlossen, um eine schnelle Hilfe sicherzustellen (LGheute berichtete). Wegen der besonderen Dringlichkeit wird die Landesregierung den Entwurf des Nachtrages am kommenden Freitag unter Verzicht auf die 1. Lesung im Landtag in einer außerordentlichen Sitzung des federführenden Ausschusses für Haushalt und Finanzen einbringen.
Die finanziellen Hilfen sollen Notlagen bei den vom Hochwasser Betroffenen schnell und ohne großen Aufwand überbrücken. Sie sei keine Schadenersatzleistung und ersetze keine Versicherungsleistungen, betonte die Landesregierung in ihrer heute veröffentlichten Pressemitteilung. Die Auszahlung werde über die Kommunen erfolgen. Die unbürokratische Abwicklung soll durch eine pauschale Betrachtung des entstandenen Schadens und pauschal festgelegte Höchstbeträge erreicht werden.
Durch die Soforthilfe sollen Schäden im Haushalt und am Hausrat sowie Schäden an Wohngebäuden gemildert werden. Auch gewerbliche Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Angehörige freier Berufe sollen als Unterstützung der Existenzsicherung die Soforthilfe in Anspruch nehmen können.
Zusätzlich zu diesen Soforthilfemaßnahmen haben sich der Bund und die Länder in der vergangenen Woche auf einen nationalen Fonds mit einem Volumen von bis zu acht Milliarden Euro verständigt. Dieser Fonds wird je zu Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden. Über die genaue Ausgestaltung beraten die Finanzminister mit dem Bund am heutigen Dienstag.