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"Das grenzt an Arbeitsverweigerung"

Niedersachsen kritisiert Bund wegen fehlenden Fracking-Gesetzes

Hannover, 05.06.2013 - Mit "großer Besorgnis" habe die Niedersächsische Landesregierung die gestrige Entscheidung der Bundesregierung zur Kenntnis genommen, ein Gesetz zum umstrittenen Fracking nicht mehr in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen zu wollen. Dies teilte das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr heute mit. "Der bisherige Rechtsrahmen für die Frack-Technologie bleibt damit bis auf weiteres unangetastet", erklärte Wirtschaftsminister Olaf Lies. Diese Haltung der Bundesregierung grenze an Arbeitsverweigerung.

"Jetzt sind die Länder weiterhin gezwungen, auf der Grundlage des geltenden Bundesrechtes zu entscheiden. Das sieht aber derzeit für die Genehmigung derartiger Vorhaben weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor", so der Minister.

Die großen Sorgen und Ängste in der Bevölkerung seien von Schwarz-Gelb in Berlin entweder nicht wahrgenommen oder einfach vom Tisch gewischt worden, so Lies weiter. Auch die vom Bundesrat erhobene Forderung nach einem bundesweiten Verbot für Fracking mit umwelttoxischen Chemikalien in Wasserschutzgebieten fiele mit der Entscheidung der Bundesregierung bis auf Weiteres unter den Tisch.

Wirtschaftsminister Lies kündigte an, bis zu einer bundesrechtlichen Festlegung an dem Verbot der Anwendung der Frack-Technologie in Wasser-, Heilquellen- und Trinkwasserschutzgebieten sowie in Gebieten zur Mineralwassergewinnung in Niedersachsen festhalten zu wollen.

Niedersachsens Landesregierung werde weiter darauf beharren, dass viele noch offene Fragen geklärt werden müssen. "Zu berücksichtigen sein wird dabei auch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, in dem gerade festgestellt wurde, dass der Einstieg in die Förderung von unkonventionellem Erdgas aus energiepolitischer Sicht keinen Nutzen hat", so Umweltminister Stefan Wenzel.

 

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