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Wolf darf jetzt bejagt werden

Ministerielle Handlungsempfehlung soll einheitliches Vorgehen der Jagdbehörden ermöglichen

Hannover, 02.04.2026 - Von heute an darf der Wolf in Deutschland wieder bejagt werden. Entsprechende Änderungen im Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz sind heute in Kraft getreten. Worauf aber haben Jäger bei der Wolfsjagd zu achten? Das Landwirtschaftsministerium in Hannover hat dazu eine Handlungsempfehlung an die Unteren Jagdbehörden und die Unteren Naturschutzbehörden geschickt. Ziel des Schreibens ist laut Ministerium ein möglichst einheitliches Vorgehen der Unteren Jagdbehörden.

Ab sofort entspricht die Jagd einem sogenannten "jagdrechtlich modifizierten Schnellabschussverfahren". Das bedeutet: Die Jagd ist nach einem festgestellten wolfsbedingten Schadensereignis – etwa dem Reißen eines Schafs – bei Überwindung des zumutbaren Herdenschutzes möglich. Dies muss von einem von der zuständigen Behörde oder dem Land bestellten Sachverständigen festgestellt werden. Die Jagd endet, sobald ein Wolf in dem festgelegten Radius erlegt wurde. 

Wie das Ministerium weiter mitteilt, wurden auch Vorkehrungen kommuniziert, "um den guten Erhaltungszustand nicht zu gefährden". Auf die Einhaltung von jagdlich allgemein gültigen Grundsätzen wie dem Elterntierschutz wurde ebenfalls hingewiesen. 

Das Schreiben war laut Ministerium zuvor in der AG Wolfsmanagement des "Dialogforums Weidetierhaltung und Wolf" Natur- und Tierschutzverbänden sowie der Landesjägerschaft und weiteren Organisationen vorgestellt worden.

 

 

 

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