AfD-Politiker fordert Kreistag auf, Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen
Lüneburg, 07.02.2022 - Nicht nur die SPD, auch die AfD holt ja bekanntlich gern mal die Bazooka raus, wenn sie sich aufgerufen fühlt, echte oder vermeintliche Probleme wieder ins Lot bringen zu müssen. Dieses Mal ist es die AfD-Kreistagsfraktion in Lüneburg, die symbolisch nach der ebenso durchschlagsstarken wie rückstoßfreien Waffe greift. Weil sie mit der ab 15. März geltenden berufsbezogenen Impfpflicht nicht einverstanden ist, soll die Kreisverwaltung Verfassungsklage einlegen.
Es ist das "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19", das in den Schützengräben der AfD-Fraktion offenbar mächtig eingeschlagen hat. Und das gleich so stark, dass sie sich nicht anders zu helfen weiß, als die Kreisverwaltung per Antrag aufzuforden, gegen das Gesetz Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Bis zu dessen Klärung – vorausgesetzt, der Kreistag stimmt dem Antrag zu und das Bundesverfassungsgericht nimmt die Klage an – fordert die Fraktion die Aufschiebung der Impfpflicht.
"Dieses mit der heißen Nadel gestrickte Gesetz greift in das Recht auf körperliche Unversehrtheit und in die Freiheit der Pflegekräfte ein", kritisiert der Vorsitzende der Lüneburger AfD-Kreistagsfraktion, Stephan Bothe. Zudem gefährde es die Pflegeversorgung der alten und kranken Menschen. Die Kreisverwaltung dürfe deshalb "hier nicht tatenlos einer Katastrophe entgegensehen". Bothe fordert deshalb, dass das Gesundheitsamt das Gesetz zunächst so lange nicht umsetzen dürfe, bis die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geprüft sei. Und weiter: "Mit diesem Antrag wollen wir ein klares Zeichen setzen."
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