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Schrott- oder Luxus-Immobilie?

Grundstückseigentümer müssen im kommenden Jahr Angaben zu ihren Objekten machen

Welche Grundsteuer für welche Immobilie? Nicht der Marktwert des Objekts ist entscheidend, sondern seine Lage innerhalb einer Gemeinde. Foto: LGheuteHannover, 13.12.2021 - Den 1. Januar 2022 sollten sich Grundstückseigentümer in Niedersachsen merken. Dieses Datum gilt als sogenannter Hauptfeststellungsstichtag für alle bebauten und unbebauten Grundstücke in Niedersachsen, die seit Mitte dieses Jahres nach dem neuen Grundsteuergesetz bewertet werden. Die Erklärung dazu muss aber erst später eingereicht werden.

Jeder Eigentümer eines Grundstücks – dazu zählen bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft – ist verpflichtet, für die Hauptfeststellung eine Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen – egal ob das Grundstück selbstgenutzt oder vermietet ist. Das teilt das Finanzministerium in Hannover mit.

Die Erfassung der Daten ist erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes eine neue Bewertung und Feststellung der Grundstücke eingefordert hatte. Ab dem 1. Januar 2025 kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden. Dafür hat der Bund ein komplexes Modell entwickelt, das dem alten Recht ähnlich ist, aus Sicht der Landesregierung in Hannover aber "sehr aufwändig, kleinteilig, intransparent und kompliziert" ist und zudem eine erneute Erfassung der Daten alle sieben Jahre erfordere.

◼︎ "Besser" oder nur "weniger gut"

Weil der Bund den Ländern aber die Möglichkeit gab, einen eigenen Weg bei der Grundsteuerfestlegung zu gehen, hat Hannover ein sogenanntes Flächen-Lage-Modell entwickelt. Dieses bewertet Grundstücke nicht nur nach der Größe des Grundstücks und der auf ihm errichteten Gebäude, sondern auch nach ihrer Lage innerhalb einer Kommune. 

Anders als bei der reinen Orientierung an der Fläche, wie es beispielsweise die Länder Bayern und Hamburg favorisieren, bezieht dieses Modell auch die Lage des Grundstücks mit ein. "Dieser Faktor muss angemessen berücksichtigt werden, denn die Gemeinde bietet dem Grundbesitzer typischerweise in guter Lage mehr und in mäßiger Lage weniger Nutzen, etwa in Gestalt unterschiedlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbarkeit kommunaler Dienste und der Nutzungs- und Lebensqualität", ist man in Hannover überzeugt.

Als Indikator für die Lage werden die flächendeckend für Bauflächen vorhandenen Bodenrichtwerte für das jeweilige Grundstück genutzt. Der Bodenrichtwert des Grundstücks wird dann mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Mit dieser Relation werde das "besser" oder "weniger gut" der Lagen messbar gemacht. Die Lage-Faktoren spiegeln also nicht den Wert der Bebauung wider, sondern die Teilhabe an der Kommune und deren Nutzungsangebot vermittelt durch den Grundbesitz in der jeweiligen Lage.

◼︎ Abgabe bis spätestens 31. Oktober 2022

Mit der Festlegung auf das Flächen-Lage-Modell muss in Niedersachsen für die Grundsteuer nur noch ein einziges Mal eine solche Erklärung abgeben. Diese besteht aus wenigen Angaben zu den Flächengrößen und zur Nutzung. "Den Rest erledigt die Verwaltung", so die Landesregierung. Eine Ausnahme bilden die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke; für sie ist alle sieben Jahre eine Erklärung abzugeben.

Zwar ist der 1. Januar 2022 als Stichtag benannt, die Erklärungen der Eigentümer muss aber erst bis spätestens 31. Oktober 2022 erfolgen. Dieser Termin gilt sowohl für diejenigen, die sich steuerlich beraten lassen, als auch für solche, die ihre Erklärung selbst erstellen. Die Erklärung selbst muss elektronisch über das System "Mein ELSTER" erfolgen, das ab 1. Juli 2022 für eine kostenlose Abgabe der Erklärung bereitstehen soll. Das Finazamt rät aber, dieses Benutzerkonto bereits jetzt unter www.elster.de zu beantragen. Wer über ein solches Benutzerkonto verfügt, weil er etwa seine Einkommensteuererklärung bereits elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt, kann dieses Konto auch für die Grundsteuer verwenden. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Darüber hinaus dürfen über dieses Benutzerkonto auch die Erklärungen von Angehörigen übermittelt werden.

Was genau bei der Erklärung angegeben werden muss, darüber informiert ein Informationsschreiben, das im Mai/Juni 2022 vom zuständigen Finanzamt an die Eigentümer versand werden soll. 

 

 

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