Neue Verordnungen greifen von morgen an – Die neuen Regeln in der Übersicht
Hannover, 23.11.2021 - Von morgen, Mittwoch, 24. November, an gelten in Niedersachsen neue Corona-Regeln. Aufgrund einer "immer bedrohlicheren Pandemielage" hat die Landesregierung die Schutzmaßnahmen in der niedersächsischen Corona-Verordnung noch einmal deutlich ausgeweitet und intensiviert. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet. Und: Bei einer stärkeren Belastung des Gesundheitssystems werden diese zusätzlich einen negativen Test benötigen.
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen von morgen an verschärfte 2G-Regeln und später in Warnstufe 2 dann auch 2Gplus-Regeln. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Friseur oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. "Drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen", teilte die Staatskanzlei in Hannover mit.
Das niedersächsische Warnstufenkonzept wird zugleich erneut verschärft: Die Warnstufen treten früher in Kraft, Warnstufe 1 bereits ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von drei (vorher sechs), Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe 3 dann bei neun. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November umgesetzt. Auch vor der Warnstufe 1 treten erste Verschärfungen bereits ab einer 7-Tages-Neuinfektionsinzidenz von 35 ein statt zuvor erst bei 50.
Zu der Verschärfung sagt Ministerpräsident Stephan Weil: "In zahlreichen Teilen Deutschlands ist die Pandemielage dramatisch. In Niedersachsen ist sie zwar noch etwas besser, aber durchaus ernst und besorgniserregend. Das zeigen die stetig steigenden Zahlen von Corona-Patientinnen und Patienten in unseren Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. Wir ergreifen heute bei einer landesweiten Inzidenz von 181 Schutzvorkehrungen, die andere Bundesländer erst bei deutlich höheren Werten angeordnet haben und bitten die Niedersächsinnen und Niedersachsen dafür um Verständnis. Wir wollen und müssen die Brandschutzmauer weiter erhöhen."
◼︎ Die neuen Regeln in der Warnstufe 1
- Schon vor der Warnstufe 1, also vor einem Überschreiten des Hospitalisierungswertes 3, dürfen an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen nur noch geimpfte, getestete oder genesene Menschen teilnehmen (3G) sobald die 7-Tage-Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt. Das gilt dann im Innenbereich auch für alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Weihnachtsmärkte (dort auch draußen), Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und für Körpernahe Dienstleistungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen greift bereits in dieser frühen Stufe die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G).
- In Warnstufe 1 galt schon bislang für größere Veranstaltungen in Innenräumen die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G). Diese Beschränkung wird jetzt im Innenbereich ausgeweitet auf alle Veranstaltungen, auf Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, auf Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und Körpernahe Dienstleistungen.
- Bei den Weihnachtsmärkten gilt in Warnstufe 1 2G drinnen und draußen. Neu ist von morgen an eine durchgängige Maskenpflicht – drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.
- Messen bleiben bei 3G, hier sind also weiterhin Menschen zugelassen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Am ersten Messetag muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden - an jedem weiteren Tag ein POC-Test. Damit wird Niedersachsen seiner Bedeutung als internationaler Messestandort gerecht.
- Ansonsten gilt in Warnstufe 1 - wie bisher - unter freiem Himmel 3G.
◼︎ Die neuen Regeln in der Warnstufe 2
- In Warnstufe 2 wird neu die Beschränkung auf 2Gplus eingeführt. 2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe 2 für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2Gplus-Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle Körpernahen Dienstleistungen.
- Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G.
- Messen bleiben bei 3G - notwendig ist jetzt aber ein PCR-Test.
- In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen!
- Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen.
◼︎ Die neuen Regeln in der Warnstufe 3
- In Warnstufe 3 dürfen es dann nur noch bis zu 10 Personen sein. Für Veranstaltungen wird dann ein sehr viel strengerer Prüfungsmaßstab gelten und deutlich höhere Auflagen. Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 erfolgt in Kürze, in Betracht kommen dabei durchaus auch besonders stark eingreifende Maßnahmen nach § 28 a Infektionsschutzgesetz. Hierfür wird dann gegebenenfalls der Landtag vorab um Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit gebeten werden.
◼︎ Jugendliche sind nicht mehr privilegiert
Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche bereits von morgen, 24. November, an im Hinblick auf den Zutritt zu Discotheken nicht mehr privilegiert. Alle über 12-Jährigen müssen bei 2G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, bei 2Gplus zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test. Alle weiteren noch bestehenden Privilegierungen werden zum 1. Januar 2022 fallen - auch Jugendliche müssen sich also dringend impfen lassen, wenn sie auch im nächsten Jahr am öffentlichen Leben teilnehmen wollen.
◼︎ Kein Bestandsschutz für bereits genehmigte Veranstaltungen
In sämtlichen Warnstufen gilt zudem, dass die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden. Und es gibt zukünftig keinen Bestandsschutz mehr für bereits genehmigte Veranstaltungen. Die Kommunen werden gebeten, bereits erteilte Genehmigungen dahingehend zu überprüfen, ob der Schutzstandard geplanter Veranstaltungen hinter dem der morgen in Kraft tretenden Regeln zurückbleibt. Alle Veranstalterinnen und Veranstalter sollen die neuen, strengeren Regeln einhalten.