Hannover hat die neuen Corona-Regeln vorgelegt
Lüneburg, 07.03.2021 - Erste Öffnungsschritte aus dem Corona-Lockdown haben die Ministerpräsidenten in ihrer Konferenz mit Bundeskanzlerin Merkel in dieser Woche beschlossen. Was das genau für Niedersachsen und damit für den Landkreis Lüneburg bedeutet, ist jetzt in der neuen Corona-Verordnung festgelegt, die von der Landesregierung in Hannover gestern Abend veröffentlicht wurde. Nachfolgend ein Überblick der wichtigsten Änderungen, die ab morgen, 8. März, gelten.
Private Treffen
Bis zu 5 Personen aus zwei Hausständen sind erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Hausstand.
Kitas
Alle Kinder dürfen wieder in Krippe und Kindergarten gehen. Es gilt Szenario B.
Schulen
Bis zu den Osterferien gehen alle Jahrgänge schrittweise zum Szenario B über.
Handel
Einzelhandelsgeschäfte dürfen nach Terminvereinbarung für einzelne Kunden öffnen. Ein Hygienekonzept und Kontaktnachverfolgung sind notwendig. Nur ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche ist erlaubt. Eine behördliche Genehmigung für das Termin-Shopping ist nicht notwendig.
Körpernahe Dienstleistungsbetriebe
Körpernahe Dienstleistungsbetriebe wie etwa Kosmetik- und Nagelstudios dürfen mit Hygienekonzept wieder öffnen.
Kultur
Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können mit 50 Prozent der normalen Kapazität und einer Anmeldepflicht öffnen.
Sport
Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen ist zulässig. Bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre dürfen im Außenbereich auch in Gruppen Sport treiben.
Weitere Lockerungen sind nach der neuen Verordnung nur im privaten Bereich möglich und richten sich nach dem Inzidenzwert der Region, heißt es aus dem Kreishaus. Alle Informationen und weitere Details zu den geplanten Öffnungsschritten sind in der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung nachzulesen, die hier heruntergeladen werden kann.