Hannover legt neuen Corona-Bußgeldkatalog vor
Hannover, 28.08.2020 - 100 bis 150 Euro kostet künftig das Nichttragen des Mund-Nasen-Schutzes, bis zu 400 Euro, wenn der vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten wird. Mit deutlich höheren Bußgeldern muss seit gestern rechnen, wer sich in Niedersachsen nicht an die vorgeschriebenen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes hält. Das gab gestern die Landesregierung in Hannover bekannt und legte ihren aktualisierten Bußgeldkatalog vor.
Mit den erhöhten Bußgeldern reagiert das Land auf den jüngsten auch bundesweiten Anstieg bei den Neuinfektionen. "Diese besorgniserregende Entwicklung kann nur gestoppt werden, wenn sich die gesamte Gesellschaft an die notwendigen Auflagen hält", hieß es gestern dazu aus Hannover. Nur durch Einhaltung der Abstands-, Hygiene- und Mund/Nasen/Schutzregeln könnten eine Rücknahme von Lockerungen verhindert und die Ressourcen des Gesundheitssystems geschont werden.
Obwohl sich die allermeisten Menschen an die Regeln hielten, komme es aber "immer mal wieder" zum Fehlverhalten Einzelner, das zu Neuinfektionen und Corona-Ausbrüchen führen könne. Diese Verstöße gegen die Corona-Verordnung gelte es zu ahnden. Der neue Bußgeldkatalog biete den niedersächsischen Kommunen eine Orientierung, wie mit Verstößen gegen die Verordnung umgegangen werden soll. Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind die Ordnungsämter der Kommunen zuständig, hilfsweise die Polizei. Die genaue Höhe des Bußgeldes liege im Ermessen der jeweiligen Ordnungskräfte.
Beispiele aus dem neuen Bußgeldkatalog:
Verstoß | Bußgeld |
Fehlende Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen, in denen sie vorgeschrieben ist | 100 bis 150 Euro pro Person |
Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Abstandsregelungen oder des Abstandsgebotes | 100 bis 400 Euro pro Person |
Zusammenkunft oder Ansammlung von mehr als 10 Personen oder zwei Hausständen im öffentlichen Bereich | 150 bis 400 Euro für jede beteiligte Person |
Hochzeitsfeiern, standesamtlichen Trauungen, Jubiläen, Taufen etc. mit mehr als 50 Personen | 300 bis 3.000 Euro für die Veranlasserin/ den Veranlasser |
Besuche von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen | 150 bis 400 Euro für jede Besucherin/ jeden Besucher |
Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Quarantänepflicht bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses nach Einreise aus einem Risikogebiet | 500 bis 3.000 Euro für jede ein- oder rückreisende Person |
Fehlende Kontaktaufnahme zur zuständigen Behörde nach der Einreise | 150 bis 2.000 Euro für jede ein- oder rückreisende Person |
Besuch von Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen, Spezialmärkten und ähnlichen Veranstaltungen vor dem Ablauf des 31.10.2020 | 150 bis 400 Euro für jede beteiligte Person |
Durchführung von Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen, Spezialmärkten und ähnlichen Veranstaltungen, vor dem Ablauf des 31.10.2020 | 3.000 bis 20.000 Euro für die Veranstalterin/ den Veranstalter |