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Kann Verkehrschaos verhindert werden?

Kreis, Stadt und Adendorf laden zu Info-Veranstaltung zu Arena-Verkehrskonzept ein

Die neue Arena soll schon bald ihren Betrieb aufnehmen. Unklar ist aber weiterhin, wie die Verkehrsströme bei Großveranstaltungen gelenkt werden sollen. Grafik: Landkreis LüneburgLüneburg, 24.06.2020 - Super Veranstaltung, aber leider im Stau steckengeblieben – so oder so ähnlich könnten Klagen von Arena-Besuchern lauten, die zwar gern ein Konzert oder Sport-Event in der im Bau befindlichen Veranstaltungshalle des Kreises besucht hätten, dort aber wegen chaotischer Verkehrsverhältnisse nie ankamen. Um dieses drohende Szenario zu vermeiden – bis jetzt gibt es kein verabschiedetes Verkehrskonzept für die Arena-Besucher –, haben Fachplaner ein entsprechendes Gutachten erstellt, das Anfang Juli bei einer Infoveranstaltung erläutert werden soll.

"Künftige Arena-Besucher, aber auch Anwohner haben verständlicherweise Fragen zum Verkehrskonzept – darauf wollen wir an dem Abend intensiv eingehen", sagt Landrat Jens Böther. Themen sind unter anderem der Shuttleservice und andere Alternativen zum Auto, Anbindung vom und zum Bahnhof und die Zahl der Parkplätze direkt vor Ort.

Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge und Thomas Maack, Bürgermeister der neben Lüneburg massiv betroffenen Gemeinde eines Verkehrsinfarkts durch Arena –betonen, dass es sich um eine gemeinsame Veranstaltung insbesondere für die Bürger aus Adendorf und Lüneburg handelt. Interessierte seien herzlich eingeladen.

Der Infoabend findet am Freitag, 3. Juli, um 19 Uhr in der Sporthalle Adendorf, Scharnebecker Weg 15, auf Einladung des Landkreises, der Gemeinde Adendorf und der Hansestadt Lüneburg statt. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Sitzplätzen. Deshalb müssen sich Interessierte bei der Gemeinde Adendorf unter Tel. 04131-98090 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. anmelden. Zusätzlich gilt am Infoabend eine Maskenpflicht.

 

 

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