Öffnungsverbot gilt zunächst bis 18. April
Lüneburg, 21.03.2020 - Im Kampf gegen das Coronavirus hat der Landkreis weitere Beschränkungen eingeleitet. Ab morgen, Sonntag, 22. März, müssen Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen für den Publikumsverkehr schließen. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 18. April. Die Kreisverwaltung folgt mit diesem Verbot einer Vorgabe des Landes, das sich mit den anderen Bundesländern und der Bundesregierung auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt habe, wie die Kreisverwaltung mitteilt.
Im Einzelnen gilt: Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie – darunter große Ketten –, Imbisse und Mensen und dergleichen müssen für den Publikumsverkehr schließen. Ausnahmen gibt es für den Verkauf von Speisen und Getränken für den täglichen Bedarf außer Haus, wenn Kunden telefonisch oder elektronisch bestellt haben. Das Gleiche gilt für gastronomische Lieferdienste, etwa den Pizzaservice. Im Umkreis von 50 Metern um den Betrieb dürfen die bestellten Speisen und Getränke nicht verzehrt werden. Aus hygienischen Gründen empfehlen die Behörden dringend die bargeldlose Bezahlung.
Der Landkreis ergänzt und verschärft damit seine bisherigen Verfügungen, die die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten, das Verbot von Großveranstaltungen sowie Beschränkungen für Geschäfte und die Schließung von Geschäften und Freizeiteinrichtungen vorgesehen haben.