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Schulamtsdirektor Kamp droht Ärger

CDU-Landtagsabgeordnete wirft SPD-Mitglied Kamp unzulässige Wahlwerbung vor - Anfrage im Landtag

Hannover/Lüchow, 17.06.2014 - Die Landratswahlen waren zwar schon am 25. Mai, doch für Franz-Josef Kamp, Mitglied der SPD-Kreistagsfraktion, kann sein Einsatz für den wiedergewählten Amtsinhaber Manfred Nahrstedt (SPD) vielleicht noch Folgen haben. Die CDU-Landtagsabgeordnete Karin Bertholdes-Sandrock wirft ihm mit Hinweis auf seine Beamtenstellung als Schulamtsdirektor vor, verbotenerweise Wahlwerbung betrieben zu haben. Kamp hatte sich in einer Sympathieanzeige in der "Landeszeitung" am 14. Mai für Nahrstedt ausgesprochen.

Nach dem Beamtengesetz sei die politische Betätigung eines Beamten unbedingt von seinem Amt zu trennen, moniert Bertholdes-Sandrock. Die Anzeige enthielt neben der Aussage, Landrat Nahrstedt wählen zu wollen, ein Bild des Verfassers, seinen Namen Kamp und seine Berufsbezeichung Regierungsschuldirektor. "Die Wahlwerbung mit dem Hinweis auf diese beamtenrechtliche Berufsposition ist unrechtens", behauptet die Abgeordnete.

Bertholdes-Sandrock hat deshalb eine Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Landesregierung gestellt, in der sie unter anderem wissen will, seit wann die Landesregierung Kenntnis von der Unterstützeranzeige des Beamten hat. "Interessant ist nun die Bewertung der Landesregierung zu dieser Anzeige, also die Frage, ob sie trotz anderslautender allgemeiner Rechtsauffassung diese als rechtlich zulässig ansieht. Wenn nicht, stellt sich natürlich auch die Frage nach dienstrechtlichen Konsequenzen für den Beamten“, so Bertholdes-Sandrock.

 

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