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Regeln für die Osterfeuer

Lüneburg, 07.04.2014 - Am Gründonnerstag und am Ostersonnabend brennen vielerorts im Landkreis Lüneburg wieder die traditionellen Osterfeuer. Wer ein solches öffentliches Osterfeuer organisiert, sollte einige wichtige Punkte beachten: "Osterfeuer müssen bei der Gemeinde oder Samtgemeinde angemeldet werden“, betont Manfred Gaulien von der Unteren Naturschutzbehörde. "Verbrannt werden dürfen nur Baum- und Strauchschnitt, Stroh und unbehandeltes Holz, aber keine Abfälle."

Mit dem Zusammentragen des Brennmaterials sollte frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung begonnen werden. "Das Brennmaterial darf erst am Tag des Osterfeuers auf die Feuerstelle gelegt werden", so Gaulien. Durch das Umschichten hätten Tiere wie Igel, andere Kleintiere und einige Vogelarten, die die Haufen als Unterschlupf oder Nistplatz nutzen, dann eine Möglichkeit, dem Feuer zu entkommen.

Zudem sollte das Osterfeuer immer mit reichlich Abstand zu Wäldern, Buschwerk und Strohdachhäusern aufgeschichtet werden, Löschgeräte sollten vor Ort vorhanden sein. In naturschutzrechtlich geschützten Bereichen sind Osterfeuer verboten. Mehr Informationen gibt es bei den Gemeinde- und Samtgemeindeverwaltungen sowie den örtlichen Feuerwehren.

 

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