Novelle des Bundesbaugesetzbuches kann BHZP-Pläne zu Fall bringen - Entscheidung liegt bei der Gemeinde
Lüneburg, 06.05.2013 - Die umstrittenen Stallerweiterungspläne der BHZP GmbH, dem Schweinezuchtbetrieb in Ellringen bei Dahlenburg, könnten durch die jetzt vom Bundesrat verabschiedete Novelle des Bundesbaugesetzbuchs eine unerwartete Wendung bekommen. Mit der Novelle sind nicht nur die zulässigen Höchstgrenzen bei der Tierhaltung reduziert, sondern insbesondere auch die Privilegierung von großen gewerblichen Intensivtierhaltungsanlagen im Außenbereich eingeschränkt worden. Damit liegt es jetzt in der Entscheidung der Gemeinde Dahlenburg, ob die vom Zuchtbetrieb angestrebte Erweiterung der Stallanlagen tatsächlich kommen soll oder nicht.
Mit der Neufassung hat der Gesetzgeber die Gemeinden gestärkt. So dürfen künftig sie selbst entscheiden, ob eine Stallanlage an ihrem Ort errichtet werden darf, sofern diese mehr als 1.500 Schweine, 560 Sauen, 600 Rinder, 30.000 Masthühner, 15.000 Legehennen oder 15.000 Puten umfasst. Bislang war die Gemeinde aufgrund der vom Gesetzgeber vorgesehenen Privilegierung dieser Anlagen außen vor, die Entscheidung lag beim jeweiligen Landkreis, der lediglich die Vorgaben gemäß Bundesimmissonsschutzgesetz zu prüfen hatte, nicht aber, ob die Anlage den Ort auch in anderer Hinsicht beeinträchtigt.
|| Neue BHZP-Anlage übersteigt Obergrenze um ein Vielfaches ||
Im Landkreis Lüneburg ist von der Neuregelung aktuell der Schweinezüchter in Ellringen, die Bundes Hybrid Zucht Programm GmbH (BHZP) betroffen. Er plant die Errichtung einer neuen Stallanlage, in der 3.168 Jungsauen, 2.393 Ferkel, 746 Sauen und vier Eber Platz finden sollen. Damit würde die neue Anlage fast die vierfache Kapazität der jetzigen Stallanlage mit 838 Jungsauen, 520 Ferkeln, 297 Sauen und zwei Ebern erreichen.
Seit der Betrieb im vergangenen Jahr seine Erweiterungspläne bekannt gegeben hatte, hagelt es Kritik nicht nur von Tier- und Umweltschützern, auch Bewohner des Ortes selbst waren angesichts dieser Größenordnung aufgeschreckt. Doch mit der Neufassung des Bundesbaugesetzbuches scheint es zumindest fraglich, ob BHZP seine Pläne wie beabsichtigt umsetzen kann. Mit mehr als 6.000 Tieren liegt die geplante Anlage um ein Vielfaches oberhalb der vom Gesetzgeber neu festgelegten Obergrenze von 560 Zuchtschweinen, ab der eine Gemeinde künftig ihr Veto einlegen kann.
|| Gemeinde Dahlenburg ist gefordert ||
Nun also ist die für Ellringen zuständige Gemeinde Dahlenburg gefordert, hier eine Entscheidung zu treffen. Bürgermeister Bernd Chudzinski will sich der Sache schon in Kürze annehmen. "Wir werden uns am 15. Mai mit der Verwaltung und dem Antragsteller dazu zusammensetzen", sagte Chudzinski gegenüber LGheute.
Er hofft aber weiterhin, dass es zu einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung kommen wird. Diese wird von den Bewohnern des Ortes insbesondere für die zu erwartende Zunahme der Gülletransporte aus der vergrößerten Schweinezuchtanlage erwartet. In den Antragsunterlagen wurde hierfür ein Wert von durchschnittlich drei bis vier Transporten pro Tag ausgewiesen, doch Chudzinski weiß, dass die Realität anders aussieht: "Die Gülle wird nur zu bestimmten Zeiten ausgebracht. Dann aber werden hier nicht vier, sondern bis zu 40 Transporte pro Tag anstehen" - eine Belastung, die auch der Bürgermeister dem Ort Ellringen nicht zumuten will, zumal hier auch der Kronshof ansässig ist, ein international renommiertes Gestüt für Islandpferde und ein weit über die Landesgrenzen hinaus geschätztes Ferienidyll mit hohem Tourismuswert für die Region. Doch Chudzinski gibt sich optimistisch: "Wir sind da auf gutem Weg", sagt der Bürgermeister und deutet an, dass es auch andere Lösungen als Transporte über die Straße geben könnte.
|| Neues Gesetz gilt rückwirkend ||
Beim Landkreis Lüneburg, der bislang noch für die Genehmigung der neuen Großanlage zuständig war, ruht das Verfahren bereits. "Die Entscheidung liegt jetzt bei der Gemeinde", sagt dazu Kreisrätin Monika Scherf. Denn obwohl der BHZP-Antrag bereits im vergangenen Jahr eingereicht wurde, gilt für die Anlage bereits die neue gesetzliche Regelung. "Das Gesetz hat rückwirkende Gültigkeit mit Datum 4. Juli 2012", so die Kreisrätin.
Doch selbst wenn in Ellringen die Entscheidung pro BHZP ausfallen sollte, müsste das gesamte Verfahren noch einmal von vorn beginnen - mit entsprechenden Auswirkungen auf den Flächennutzungs- und den Bebauungsplan. "Wir hätten es leichter gehabt, wenn wir gleich diesen Weg gegangen wären", so Bürgermeister Bernd Chudzinski.