Grünen-Anfrage zu Mehrkosten bei der geplanten Elbbrücke bei Neu Darchau
Hannover, 11.10.2012 - Die Unterstützung des Landkreises Lüneburg beim Bau der geplanten Elbbrücke bei Neu Darchau auch über die bereits zugesagten Mittel hinaus ist eine "politische Willenserklärung" der Niedersächsischen Landesregierung. Dies hob Wirtschaftsminister Jörg Bode anlässlich einer Anfrage der Landtagsabgeordneten Miriam Staudte (Grüne) hervor. Sie wollte wissen, wie jüngste gegensätzliche Äußerungen der Landesregierung zu bewerten seien.
In ihrer Anfrage bezog sich Staudte auf Medienberichte, wonach Niedersachsens Ministerpräsident McAllister zugesagt habe, sich an Kosten, die über die bisher geplante Größenordnung hinausgingen, mit Landesmitteln zu beteiligen. Diese Aussage, so Staudte, stünde im Gegensatz zu Äußerungen des CDU-Generalsekretärs Ulf Thiele. Dieser habe beim Besuch des Lüneburger CDU-Kreisverbands durchblicken lassen, dass es eine Verpflichtungserklärung über die Übernahme von Mehrkosten bei keinem ihm bekannten Infrastrukturprojekt gegeben habe.
Staudte wollte daher von der Landesregierung wissen, ob sich die Landesregierung an weitergehenden Kosten beteiligen wird und bei welchen Infrastrukturprojekten es im Vorfeld eine Verpflichtungserklärung des Landes für die Übernahme von Mehrkosten gegeben hat.
Außerdem wollte die Grünen-Politikerin wissen, wie die Landesregierung die Gefahr von Mehrkosten für die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg vor dem Hintergrund bewertet, dass der Landkreis Lüneburg bereits einen Zukunftsvertrag zur Eigenentschuldung mit dem Land Niedersachsen eingegangen ist und der Landkreis Lüchow-Dannenberg vom Land einen Zukunftsvertrag zur Entschuldung sogar nur im Falle einer Fusion mit einem der Nachbarkreise in Aussicht gestellt bekommen hat.
|| Land steht zu seinen Zusagen ||
In seiner Antwort machte Wirtschaftsminister Bode deutlich, dass die Landesregierung zu seinen Zusagen stehe. Danach wird das Land 75 Prozent der zuwendungsfähigen Planungs- und Baukosten übernehmen sowie 2,3 Millionen Euro des verbleibenden kommunalen Anteils tragen. Ergänzend dazu will das Land im Rahmen eines Projektcontrollings durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr den Landkreis bei der Kostenkontrolle des Vorhabens unterstützen.
"Zusätzlich will das Land im Fall einer Kostenüberschreitung trotz Unterstützung bei der Kostenkontrolle mit dem Landkreis Lüneburg im Gespräch bleiben", sagte Bode. Damit stelle sich das Land weiter seiner Verantwortung bei der Realisierung der Elbbrücke bei Neu Darchau.
Die von Ministerpräsident McAllister geäußerte Zusage, sich auch bei möglichen Mehrkosten einzubringen, verwies Bode in den Bereich der "politischen Willenserklärung", die sich von einer rechtverbindlichen Zusage unterscheide. "Diese Willenserklärungen machen den konkreten Förderwillen der Landesregierung im Einzelfall deutlich, stehen in der Regel aber naturgemäß unter dem Vorbehalt des Gesetzes", so Bode. Rechtsverbindliche Zusagen könnten nur nach einer Prüfung durch die fachlich zuständigen Landesstellen in schriftlicher Form abgegeben werden und erfolgten entweder in Form eines Zuwendungsbescheides oder in öffentlich-rechtlichen Verträgen. Daher, so Bode, könne es auch keine einklagbaren "politischen" Verpflichtungserklärungen geben.
|| "Mehrkosten sind kritisch zu bewerten" ||
Auch auf die Konsequenzen, die sich aus möglichen Mehrkosten für die bereits zwischen Land und Landkreis abgeschlossene Entschuldungshilfe ergeben, ging Bode ein: "Für den nachhaltigen Abbau der Altfehlbeträge wird der Landkreis Lüneburg voraussichtlich die gesamte Vertragslaufzeit von zehn Jahren benötigen. Vor diesem Hintergrund sind Mehrkosten durch Investitionsprojekte und damit verbundene Haushaltsmehrbelastungen in den kommenden Jahren kritisch zu bewerten."
Um dieses Vertragsziel nicht zu gefährden, müssten diese Mehrbelastungen gegebenenfalls durch Kompensations- und Konsolidierungsmaßnahmen an anderer Stelle im Haushalt des Landkreises ausgeglichen werden, so Bode. Gleiches gelte in besonderer Weise auch für den Landkreis Lüchow-Dannenberg, unabhängig davon, ob es mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zum Abschluss eines Zukunftsvertrages komme.