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Nun darf gebaut werden

Behörde gibt grünes Licht für Elbbrücke in Neu Darchau

So soll sie mal werden: die Elbbrücke in Neu Darchau, wie sie derzeit geplant ist. Grafik: Leonhardt, Andrä und Partner - Beratende Ingenieure VBI AGLüneburg, 19.05.2026 - Darauf haben viele lange gewartet: die Baugenehmigung für die geplante Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau. Jahrzehnte wurde diskutiert, geplant, gezeichnet und wieder verworfen, sogar eine landkreisweite Umfrage mit positivem Ergebnis hat es zu der umstrittenen Brücke gegeben. Nun kann sie kommen, zumindest aus Sicht der Planfeststellungsbehörde. Gestern legte sie ihren positiven Beschluss vor, der nun auch eingesehen werden kann.

230 Seiten sowie rund 2.000 Seiten Planunterlagen umfasst der Planfeststellungsbeschluss, der seit heute für jedermann einsehbar zwei Wochen lang öffentlich ausliegt. Gegen den Beschluss kann geklagt werden, gegen das Vorhaben als solches indes nicht mehr, hierfür sind die dafür vorgesehenen Möglichkeiten abgelaufen.

◼︎ Landkreis sieht viele Vorteile

Für Landrat Jens Böther markiert der jetzt ergangene Planfeststellungsbeschluss einen wichtigen Meilenstein: "Wir sind unserem Ziel einer festen Elbquerung einen großen Schritt nähergekommen. Die Brücke ist eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte für unsere Region. Mit der Elbbrücke werden unzählige Verbesserungen für die Menschen links und rechts der Elbe möglich: verlässliche Schul- und Arbeitswege, uneingeschränkte Teilhabe an der Gesundheitsinfrastruktur sowie am kulturellen Angebot unseres Landkreises und verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die regionale Wirtschaft seien nur beispielhaft genannt. Darüber hinaus verbessern wir durch die feste Anbindung der Gemeinde Amt Neuhaus die Sicherheit im Brand- und Katastrophenschutz sowie im Rettungsdienst nachhaltig und stärken die regionale Entwicklung im Landkreis Lüneburg. Unabhängig davon: Die Brücke ist auch ein jahrzehntelanges Versprechen an die Menschen in der Gemeinde Amt Neuhaus und auch eine Frage der Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit unseres Staates. Daher bin ich dankbar, dass unsere Planfeststellungsbehörde nach umfangreicher Prüfung zu diesem positiven Ergebnis gekommen ist."

◼︎ 97 Millionen Euro Baukosten

Böther hat dem Kreistag den Planfeststellungsbeschluss für die Elbbrücke zur Kenntnis gegeben und den Fahrplan zur weiteren Umsetzung des Projekts zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Ziel sei es, dass der Kreistag als oberstes Organ des Landkreises den kreiseigenen Betrieb für Straßenbau und -unterhaltung (SBU) beauftragt, die vom Land Niedersachsen in Aussicht gestellten Fördermittel in Höhe von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zu beantragen sowie die weiteren Planungsschritte zur zeitnahen Realisierung der Brücke einzuleiten. 

Nach derzeitigem Stand werden die Baukosten laut Kreisverwaltung rund 97 Millionen Euro betragen. Auf den Landkreis würden damit rund 25 Millionen Euro entfallen, sofern Hannover seine Zusage einhält – Geld, das der überschuldete Landkreis eigentlich nicht hat. 

◼︎ Beschluss ist auch online abrufbar

Der Planfeststellungsbeschluss ist die behördliche Genehmigung für ein Infrastrukturvorhaben und Voraussetzung für die Realisierung. Er bündelt alle erforderlichen Prüfungen und Abwägungen, insbesondere zu Umwelt-, Natur- und Anwohnerschutz, und schafft damit die rechtliche Grundlage für die weitere Planung und den Bau. Der Planfeststellungsbeschluss ist online abrufbar unter www.landkreis-lueneburg.de/planfeststellung. Weitere Informationen zur Elbbrücke unter www.landkreis-lueneburg.de/elbbruecke


◼︎ Dazu bisher auf LGheute:

 

 

 

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