Hannover legt vierten Aktionsplan vor – Sportvereine müssen Inklusionscoaches anstellen
Hannover, 08.08.2024 - Unternehmen, Betriebe, Schulen, Vereine und Organisationen, aber auch Behörden und Verwaltungen stöhnen unter der Last nicht enden wollender Bürokratie. Hinzu kommen Probleme, für die staatlich verordneten Aufgaben geeignetes Fachpersonal zu finden. Aus Hannover kommen nun neue Signale – leider nicht in Richtung Entlastung. Im Gegenteil: Die rot-grüne Landesregierung will die Inklusion weiter vorantreiben und hat dazu einen Aktionsplan mit 97 Maßnahmen beschlossen, die bis spätestens 2027 umgesetzt sein sollen.
Betroffen sind von dem Aktionsplan nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche. Wie die Niedersächsische Staatskanzlei mitteilte, sollen unter anderem die Angebote für Menschen mit Hörbehinderungen in Landestheatern und -museen ausgebaut, eine interdisziplinäre Projektgruppe für inklusives Bauen und Wohnen geschaffen und hauptberufliche Inklusionscoaches im organisierten Sport eingesetzt werden. Im niedersächsischen Justizvollzug soll zudem ein Konzept für die Behandlung mehrfach psychisch erkrankter Gefangener entwickelt und bis 2027 eine spezialisierte Abteilung in der Justizvollzugsanstalt Sehnde eingerichtet werden. Auch die Förderung der Barrierefreiheit in hausärztlichen Bestandspraxen soll fortgesetzt werden.
Des Weiteren ist die Einbindung von Förderschullehrkräften an inklusiven Schulen in dem Aktionsplan der Landesregierung festgeschrieben. So sollen bis Ende 2027 1.700 Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (außer den Förderschulen) eingestellt beziehungsweise dorthin versetzt werden. Woher die Lehrer auf dem schon jetzt leergefegten Lehrermarkt kommen sollen, wurde nicht gesagt.
◼︎ Bereits der vierte Aktionsplan
Es ist bereits der vierte Aktionsplan, den die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung zum Thema Inklusion beschlossen hat. Damit setze sich Niedersachsen "weiter konsequent für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ein", heißt es in der Mitteilung der Staatskanzlei.
Die Staatssekretärin im Sozialministerium, Christine Arbogast, begrüßte die Kabinettsentscheidung: "Inklusion ist in Deutschland ein Menschenrecht. Gleichwohl lehrt uns die Geschichte, dass Rechte nicht von selbst kommen und bleiben, sondern fortwährend mit Leben gefüllt und notfalls auch verteidigt werden müssen." Die knapp 100 Vorhaben, Projekte und Aktionen zeigten, dass Inklusion ein Prozess ist, der alle wichtigen Lebensbereiche umfasst "und nur gemeinsam gelingen kann, indem er von allen mitgedacht, gelebt und gefördert wird: im Büro genauso wie in der Schule, beim Sport oder beim Bau öffentlicher Gebäude".