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Post vom Finanzamt

Behörden müssen neuen Zinssatz anwenden – Bescheide gehen ab Ende Januar raus

Hannover, 26.01.2023 - Weil von den Finanzämtern zu hohe Zinsen verlangt wurden, gab es einen Rüffel vom Bundesverfassungsgericht. Ende Januar wird die niedersächsische Steuerverwaltung deshalb damit beginnen, in allen offenen Steuerfällen rückwirkend ab 1. Januar 2019 die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit einem Zinssatz von 1,8 Prozent pro Jahr zu berechnen. Hierfür werden die niedersächsischen Finanzämter rund 1 Million Zinsbescheide versenden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 8. Juli 2021 die bisherige Verzinsung zu einem Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Dies hat der Gesetzgeber getan und die Höhe der Zinsen auf Steuererstattungen und -nachzahlungen rückwirkend ab 1. Januar 2019 auf 1,8 Prozent festgelegt. 

Steuerbürger, die in noch offenen Steuerfällen eine Steuernachzahlung leisten müssen oder bereits geleistet haben und bei denen hierauf Zinsen mit dem bisherigen Zinssatz von 6 Prozent festgesetzt worden sind, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Ein Antrag ist nicht erforderlich, teilte das Landesamt für Steuern in Hannover mit. Sie erhalten automatisch eine geänderte Zinsfestsetzung mit dem neuen Zinssatz von 1,8 Prozent. 

Aufgrund der großen Anzahl an Bescheiden werde die Bearbeitung in den Finanzämtern einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit Rückfragen sollte daher bis Mitte Februar gewartet werden. Vorsorglich bittet das Landesamt um Verständnis für mögliche Verzögerungen.

 

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