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Keine Chance für "Reichsbürgerin"

Landgericht verurteilt 61-Jährige zu dreieinhalb Jahren Haft

Hier werden vor allem die schweren Delikte und Verbrechen verhandelt: das Landgericht in Lüneburg. Foto: LGheuteLüneburg, 23.11.2022 - Es kommt nicht häufig vor, dass ein Urteil des Landgerichts Lüneburg von dem Gericht selbst als würdig erachtet wird, kommuniziert zu werden. Anders ist es bei Urteilen, denen das Gericht eine gewisse Tragweite beimisst, etwa wie bei dem früheren SS-Angehörigen Oskar Gröning, der 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt wurde. Gestern war es wieder soweit. Dieses Mal ging es um eine Frau aus der Reichsbürger-Szene. 

Die Verhandlung vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Staatsschutzkammer ging schneller als erwartet. Nach nur drei Tagen befand das Gericht die 61 Jahre alte Angeklagte Heike W. wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot in Tateinheit mit Verwenden und Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen für schuldig. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. 

Der Angeklagten war vorgeworfen worden, als zentrale Führungsfigur des verbotenen Vereins "Geeinte deutsche Völker und Stämme" in Vorträgen, aber auch über soziale Medien rassistische und reichsbürgerliche Ideologien verbreitet zu haben. Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der Verteidiger der Angeklagten hatte laut Gericht keinen konkreten Strafantrag gestellt. In seinem Schlussplädoyer hatte er vor allem betont, dass seine Mandantin aus der aus seiner Sicht "zwar falschen, aber festen inneren Überzeugung gehandelt habe, das Richtige zu tun". Die Angeklagte befindet sich seit April dieses Jahres in Untersuchungshaft, der Untersuchungshaftbefehl blieb bestehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Angeklagte kann innerhalb einer Woche gegen das Urteil Revision einlegen.

 

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