Landesregierung bestimmt Wahltermin für vorgezogene Neuwahl
Hannover, 16.08.2017 - Die Niedersächsische Landesregierung hat gestern den Termin 15. Oktober 2017 für die nächste Landtagswahl für den Fall neu bestimmt, dass sich der Niedersächsische Landtag am 21. August auflösen wird. Damit soll der ursprünglich für den 14. Januar 2018 festgelegte Wahltermin um drei Monate vorgezogen werden. Bei einer vorzeitigen Auflösung des Landtages muss die Neuwahl gemäß Artikel 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung binnen zwei Monaten nach der Auflösung stattfinden.
Daher musste zwischen dem 21. August und dem 21. Oktober 2017 ein Wahltermin bestimmt werden. Auf den 15. Oktober 2017 hatte sich zuvor der Ministerpräsident mit den Vertretern der im Landtag vertretenen Parteien und Fraktionen als frühestmöglichen Termin verständigt.